Bisher keine Reaktion

Bei Interesse kann die Marktlücke Ausgabe 4-2005 mit diesem Brief und anderen interessanten Ausarbeitungen zum Thema Steuerfahndung angefordert werden bei:
Marktlücke - Dieter Schneider - Tel: 06151/425008 Fax: 06151/425010



Sehr geehrter Herr Präsident Popp,
sehr geehrter Herr Hauptgeschäftsführer Röhr‘

durch Mitglieder unserer Vereinigung und andere Friseurunternehmen, die auf uns aufmerksam geworden sind, wurden wir in den letzten Tagen mit entsprechenden Unterlagen über eine Reihe von Durchsuchungsaktionefl informiert. Wir beziehen uns mit diesem Schreiben fast ausschließlich auf das, was wir aus erster Hand gehört und gesehen haben.

Was da abläuft sind teilweise polizeistaatliche Methoden, die ausschließlich größere Friseurunternehmefl betrifft, die mit Computern für das Kassenwesen arbeiten.

Hier nur ein gravierendes Beispiel:

Ca. 30 Beamte der Steuerfahndung erschienen in acht Geschäften eines Friseur-unternehmens, dem Büro und den Privat-räumen. Im DurchsuchungsbeschluSs des zuständigen Amtsgerichtes steht:

„Aus einer Datenbank „Cobra Adress Plus“ der Fa. ComHair GmbH wurde am Tage der Durchsuchung eine Datei „Cobra Adress Plus — (SUMKunden.adr) durch einen Mitarbeiter der Fa. ComHair erstellt. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen sind in dieser Adressliste die Frisörbetriebe aufgeführt, welche das „SUM-Modul“ von der Fa. ComHair GmbH erworben haben ... Der Beschuldigte ist mehrfach in der Datenbank aufgeführt.“

Dazu sagte uns der betreffende Inhaber:

„Ich habe nie ein SUM-Modul erworben noch einen Demomaker verwendet. In drei Filialen, in denen ich nicht gearbeitet habe, wurde das Kassensystem „Comcash“ verwendet. In allen anderen Geschäften, teilweise in der Rechtsform einer GmbH betrieben, verwenden wir nur den Frisurenberatungscomputer von ComHair und Kassenprogramme eines anderen Software-Anbieters. Auch die Computer mit den Kassenprogrammen eines anderen Anbieters wurden beschlagnahmt.“

In einer Presserklärung von ComHair, wiedergegeben in dem Internet-Dienst „friseur-news“ steht:

„Das Finanzamt sucht Anwender des so genannten „SUM-Moduls (Statistik-Umsatz-Modul), welches bis zur Programmversiofl 2.28 von ca. 30 Kunden als Zusatzmodul extra dazu gekauft worden war. ... Folglich sind Anwender, die das COMCASH-Kassensystem erst mit den Versionen 3.0, 3.1 oder 3.2 eingeführt haben, auch nicht betroffen und wurden daher zu Unrecht in dieser Angelegenheit besucht. Denn dieses Modul ist nachweislich nicht Bestandteil der o.g. aktuellen Programmversionen, was das Finanzamt jedoch nicht glauben will und deshalb selbst überprüft“.

Das bedeutet im Klartext:
Die Behörden geben sich nicht mit der Liste der ca. 30 Modulkäufer zufrieden, sondern veranlassen Steuerfahndungen
— ziemlich wahllos — bei hunderten von ComHair-Kunden, darunter nach unseren Informationen auch bei solchen, die überhaupt keine ComCash-Software in der fraglichen Zeit gekauft haben.
Das bedeutet dann, wenn das so ist, dass sich die Finanzbehörden Durchsuchungsbefehle durch falsche Behauptungen besorgt haben.

Das wird auch nicht durch das Argument widerlegt, dass auch ohne das genannte Modul unerlaubte Stornierungen mit dem ComCash-Kassenprogramm möglich sind. Da jedes EDV-Kassenprogramm aus verschiedenen Gründen Stornierungsmöglichkeiten haben muss, stehen alle Computernutzer mit einem Kassenprogramm unter Generalverdacht, Steuerhinterziehuna zu betreiben.

Comhair-Kunden, die noch keinen Besuch von der Steuerfahndung hatten und sagen, dass sie ein reines Gewissen haben, fragen uns, wie sie eine Fahndungsaktion im laufenden Geschäftsbetrieb vermeiden können. Anwender anderer Software-Programme fragen uns, wann sie mit einer Steuerfahndung rechnen müssen. Sie fragen auch, ob die Verbandsorganisation, in der sie Mitglied sind, nicht an höherer Stelle intervenieren müsste, um sie vor ungerechffertigten Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Computern zu schützen. Völlig unabhängig von der Schuldfrage ist das Vorgehen der Steuerfahndung teilweise skandalös.
Beispiele:

• Da wurde eine Wohnung im Beisein eines elfjährigen Sohnes durchsucht, der seitdem traumatisiert ist.

• Da wurde mit sechs Mann die Filiale eines Friseurunternehmers auf den Kopf gestellt, in der völlig ahnungslos die 71 jährige Mutter und der 81 jährige Vater arbeiteten: Die Mutter bekam einen Herzanfall.

• Da wurden die Taschen von Kundinnen beim Verlassen des Geschäftes während der Fahndungsaktion nach Disketten durchsucht.

• Da wurde ein Saloninhaber wie ein „erwischter krimineller Geldwäscher“ völlig indiskret mit mehreren „Begleitern“ zu seiner Bank begleitet.

In vielen Fällen verhielten sich die Steuerfahnder so, als wenn die Steuerhinterziehung schon bewiesen sei. Von der rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung vor einer Verurteilung keine Spur. Viele Saloninhaber kamen sich wie ertappte Schwerverbrecher vor.

Wir fordern deshalb den Zentralverband auf, bei den entsprechenden Behörden sofort vorstellig zu werden, damit diese entwürdigenden und geschäftsschädigenden Fahndungsaktionen, völlig unabhängig, ob sie sich im Nachhinein als gerechffertigt herausstellen, in dieser Form sofort aufhören.

Ferner bitten wir Sie, sich darauf vorzubereiten, dass die Massenmedien dieses Thema aufgreifen und auch den Zentralverband um Stellungnahme bitten werden. Von einer konkreten Recherche eines Massenmediums wissen wir bereits.

Es ist ausgesprochen mittelstandsfeindlich, dass Institutionen, die zur besseren Verfolgung der Schwarzarbeit geschaffen wurden, jetzt offensichtlich nicht massiv gegen die Schwarzarbeit und kriminelle Formen der Schattenwirtschaft, sondern gegen mittelständische Unternehmen eingesetzt werden, die entweder überhaupt nicht oder im geringen Maße Umsatz verkürzt haben, aber immer noch Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Die jetzt überfallartig heimgesuchten Unternehmen haben oft Mitarbeiter, deren deklarierte Umsätze doppelt so hoch sind, wie die Unternehmensumsätze von Kleinstbetrieben mit einer Kassenschublade.

Geringfügige Umsatzverkürzungen wurden in der Vergangenheit in vielen Branchen doch mehr oder weniger vom Staat mit Augenzwinkern geduldet. Jeder Bürger, und damit auch die Steuerfahndung weiß, was die Frage „Brauchen Sie eine Rechnung?“ bedeutet. Wenn schon gefahndet wird, dann fordern Sie doch die Finanzbehörden auf, auch einmal am Freitagnachmittag Friseur-geschäfte zu besuchen, die weniger als 15.000€ Jahresumsatz angeben. Die sind für steuerehrliche Betriebe oft eine gefähr1 ichere Konkurrenz als echte Schwarzarbeiter.

Das Bundesverfassungsgericht hat vor Jahren die Zinsbesteuerung in Frage gestellt, weil der Staat nicht in der Lage ist, diese Steuern auch tatsächlich einzutreiben. Für uns stellt sich die Frage, ob es mit unserer Verfassung vereinbar ist, dass der Staat einen erheblichen Teil der Marktteilnehmer von der Mehrwertsteuer und damit fast unausweichlich auch von anderen Steuern freistellt und den anderen Teil so hoch belastet, dass nachgewiesene Steuerverkürzung in nicht wenigen Fällen den Charakter von Notwehr hat.

Wir bitten Sie, das alles bei öffentlichen Stellungnahmen und Interventionen auch zu thematisieren und nicht von einigen wenigen schwarzen Schafen, ausgerechnet unter den kauf männisch ordentlich geführten Unternehmen, zu sprechen.

Machen Sie die Politiker und Behörden auch darauf aufmerksam, dass diese Fahndungsaktion nicht zu einer höheren Steuermoral führen wird, sondern dazu, dass die Branche dadurch noch schneller „kleiner“ wird als bisher, und diese Kleinstbetriebe mit Schublade anstatt Kassencomputer weder zum Steueraufkommen noch zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen beitragen. Es kann auch nicht im Interesse Ihrer Verbandsorganisation sein, dass wir im Friseurhandwerk eine Betriebsgrößenstruktur wie bei den Kosmetikinstituten bekommen, wo die Hälfte der Unternehmen nicht mehrwertsteuerpflichtig ist und dadurch auch kaum andere Steuern bezahlt.

Bei den meisten jetzt und in nächster Zeit Betroffenen wird es lediglich um das Ausmaß und den Anlass von Stornierungen gehen, weil die Anwendung des SUM-Moduls und des Demo-Makers zur linearen Kürzung der Umsätze den ComHair-Kunden nur in den wenigsten Fällen nachgewiesen werden wird.

Deshalb muss sehr viel Sachverstand aus den Gebieten EDV, Betriebswirtschaft, Steuerberatung und Steuerstrafrecht gebündelt werden, um der großen Zahl der betroffenen Friseurunternehmen wirkungsvoll und kostengünstig zu helfen. Da wir das auch tun, bieten wir dem Zentralverband kooperative Zusammenarbeit auf diesem Gebiet an.


Mit freundlichen Grüßen

Dieter Schneider


Quelle: Marktlücke 4-2005

23.05.2012 - 07:28:05

Letzte Aktualisierung: 22.05.2012
ISSN - 2190-9873


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