Comhair kontra Fahndung

Eine Software vom Marktführer – die wie es in den richterlichen Beschlüssen heißt – nicht den gesetztlichen Bestimmungen entspricht ? Die Hotline bei Comhair läuft heiß, Anwender sind verunsichert.
Wir fragten nach, Torsten Keller, Geschäftsführer von Comhair nahm zu den in den Durchsuchungsbeschlüssen genannten Vorwürfen Stellung:

Vorwurf: Die erstellten Kassenbons werden nicht durchnummeriert.

Keller: Diese Aussage ist falsch. Jeder Kassenbon wird wie vorgeschrieben fortlaufend numerisch protokolliert, wie in den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung vorgeschrieben. Diese Protokollierung geschieht in der so genannten Datei „Bon.dat“. Mit dem in CC vorhandenen Zusatzprogramm „Datview.exe“ lässt sich die Bon.dat öffnen, womit sich jeder selbst von der Nummerierung überzeugen kann.

Vorwurf: Comcash ermöglicht dem Benutzer das nachträgliche Stornieren von Kassenbons. Auch der Tagesabschlussbon (entsprechend dem Z-Bon einer Registrierkasse ) wird weder nummeriert, noch mit einer Uhrzeit versehen.

Keller: Der Z-Bon bei einer Registrierkasse dient dazu, die einzelnen Tageseinnahmen samt Stornos festzuhalten und die Vollständigkeit durch eine fortlaufende Nummerierung prüfen zu können. Eine entsprechende Funktion ist bei Comcash nicht nötig. Denn bereits jeder einzelne Kassenbon wird mit Datum, Uhrzeit und fortlaufender Nummer in der "bon.dat" festgehalten. Bei nachträglichen Stornos ist die Nummerierung nicht mehr fortlaufend. Wenn z.B. Bon 5,6,7 storniert wurden, zeigt die Datei 1-2-3-4-8-9-10 - es entstehen also Lücken.

Vorwurf: Stornierte Kassenbons werden nicht protokolliert. Augenscheinlich ist somit eine Vollständigkeitsprüfung nicht möglich.

Keller: Wie gesagt, diese Aussage ist falsch ! Die Stornierungen sind in der Bon.dat durch Lücken erkennbar, somit ist eine Vollständigkeitsprüfung sehr wohl möglich. Natürlich muss der Anwender in der Lage sein, den Steuerbehörden die Gründe für erfolgte Stornierungen darzulegen - genauso, wie bei jeder normalen Registrierkasse auch. Ist die Anzahl von Stornierungen im Rahmen des Üblichen, sollte es auch keine Probleme geben.
Außerdem wird der Stornovorgang im Stornoprotokoll festgehalten. Dort gibt es die Möglichkeit alle Aktivitäten zu protokollieren, die mit Passwort geschützt sind; und zwar in der Datei „Storno.dat“. Diese Datei ist auch für den Chef zur Kontrolle der Mitarbeiter gedacht und beinhaltet deshalb nicht nur die Stornos. Da hier sämtliche Bewegungen wie z.B. das Einsehen von Statistiken, der Zugang in den Bürobereich, Lagerbestandsbuchungen oder der Ausdruck von Kundenkarteien usw. protokolliert werden, bekommt diese Datei mit der Zeit eine teilweise überdimensionierte Größe, weshalb man sie ausdrucken und löschen kann.

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@uelle: Friseur-News Interview mit Thorsten Keller / Comhair

23.05.2012 - 07:26:23

Letzte Aktualisierung: 22.05.2012
ISSN - 2190-9873


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