| Information der Marktlücke |
Liebe Leser, am 22. Februar, einen Tag nach Drucklegung der März-Ausgabe der MARKTLÜCKE, erfuhr ich zum erstenmal, dass die Steuerfahndung bei einer größeren Zahl von Friseurunternehmen unterwegs ist. Am 23. Februar meldeten sich die ersten Betroffenen bei mir am Telefon. Vom 24. Februar bis heute erfuhr ich durch weitere Anrufe und eigene Recherchen von dem Ausmaß der SteuerfahndungsAktionen, die offensichtlich noch andauern.
Nach meinem Kenntnisstand wurden allein am 22. und 23. Februar etwa 800 Friseurbetriebe während des laufenden Geschäftsbetriebes überfallartig von der Steuerfahndung aufgesucht.
Wegen der weitreichenden Folgen für die Betroffenen und die Branche halte ich es für nötig, eine Sonderinformation anlässlich des TCP HAIR DAYS herauszugeben. Ich werde mich bemühen, dass diese Information auch viele Nicht-Abonnenten der MARKTLÜCKE erreicht. Auch Sie können dazu beitragen.
Was ist passiert?
Die nachfolgende Schilderung basiert auf den Berichten von Betroffenen. Es erschienen pro Betriebs-stätte bis zu sechs Steuerfahnder während des laufenden Geschäftsbetriebes. Als erstes wurde der Computer beschlagnahmt, dann weitere Unterlagen wie z. B. Voranmeldebuch, Statistiken, Korrespondenz. Mitarbeiter wurden befragt, ob sie schwarz bezahlt worden sind. Dann - oder gleichzeitig - wurden die Wohnungen durchsucht. Auch Filialen und Steuerberater wurden aufgesucht. In den Wohnungen wurde nach privaten Computern und Safes geschaut. Mit den Inhabern ging es anschließend zur Hausbank, um dort vorhandene Safes zu untersuchen.
Bei allen betroffenen Friseurunternehmen handelte es sich bisher um Kunden der Computerfirrna
ComHair, die als Marktführer mit über 3.000 Friseurkunden gilt. Uns sind inzwischen auch Fälle
bekannt geworden, dass die Steuerfahnder auch zu ComHair-Kunden kamen, die lediglich den
Frisuren-Computer von ComHair gekauft hatten!
Wie konnte es dazu kommen?
Dazu zitiere ich aus einem Gerichtsbeschluss, den mir eine Betroffene zur Verfügung gestellt hat:
„Im Rahmen des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den gesondert verfolgten Geschäftsführer der Firma ComHair GmbH Wolfsburg, Heinenkamp 4, wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu Gunsten einer Vielzahl noch zu ermittelnder Friseurbetriebe wurden am 06.08.2004 die Geschäftsräume der Firma ComHair GmbH in Wolfsburg durchsucht.
Der Geschäftsführer steht im Verdacht, als verantwortlich handelnder Geschäftsführer der Firma ComHair GmbH eine Software in Umlauf gebracht zu haben, die es Frisörbetrieben ermöglicht, Umsatzmanipulationen in dem Computerkassensystem ComCash durchführen zu können.
Aus laufenden Ermittlungsverfahren gegen bereits gesondert verfolgte Frisörbetriebe konnte nachgewiesen werden, dass mit dem Computerkassensysterm ComCash und eine auf dieses Programm abgestimmte und in Umlauf gebrachte Manipulationssoftware, dem sogenannten „SuM-Modul“ bzw.,, Demomaker“ Umsätze tatsächlich manipuliert und dadurch Steuern verkürzt wurden.
Nach Feststellung der Steuerfahndung Freiburg hat die Beschuldigte das Computerkassenprogramm „ComCash...erworben. Dieses Programm ermöglicht dem Benutzer das nachträgliche Stornieren von Kassenbons.
Diese durchgeführten Stornos haben zur Folge, dass die einzelnen Positionen, bzw. der gesamte Bon (Buchungsvorgang) gelöscht werden. Die erstellten Kassenbons werden nicht durchnummeriert. Auch der Tagesabschlussbon (-sollte dem Z-Bon einer Registrierkasse entsprechen-) wird weder nummeriert, noch mit einer Uhrzeit versehen. Augenscheinlich ist somit eine Vollständigkeitsprüfung nicht möglich. Somit entspricht schon die Grundversion des Programms nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.
Der Steuerfahndung Freiburg liegen Zeugenaussagen vor, wonach beim Verkauf des Programms Vorgenanntes als Vorteil des Programms gegenüber anderen Programmen angepriesen wurde.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Beschuldigte auch das Manipulationsmodul „SUM“ erworben hat. Mit diesem Zusatzprogramm besteht die Möglichkeit, einfach und schnell einen prozentualen kürzungsfaktor (z. B. 10, 20, 25 bis 38%) einzugeben. Die prozentuale Kürzung der Dienstleistungen (i. d. R. Umsatz) kann durch weitere Einstellungen verfeinert und im Detail auf die eigenen Bedürfnisse des Frisörs angepasst werden (z. B. nur Kürzung der Dienstleistung Herren für einen bestimmten Zeitraum oder Kürzung Damen eines bestimmten Mitarbeiters oder des Chefs, etc.).
Mit dem Programm wurden auch Hinweise verteilt, wie man sich zu verhalten hat: „wenn das Finanzamt kommt.“ Neben dem Zweck, Manipulationen des Umsatzes zu ermöglichen, sind betriebliche Gründe für den Erwerb des Programms nicht erkennbar.“
Hintergründe
Manipulationen von Umsatzzahlen waren also mit der ComCash-Software auf zweierlei Weise möglich:
1. Durch nachträgliche Stornierung von Einzelpositionen
2. Durch lineare Kürzungen mit dem speziellen „SuM-Modul“ bzw. „Demomaker“
Nach Angaben von ComHair wurde das SuM-Modul (Statistik-Umsatz-Modul) nur bis zum Jahr 2000
an etwa 30 Friseure verkauft. Ab Dezember 2001 fanden bei 170 österreichischen Friseuren eine
Steuerfahndungen wegen eines Computerprogramms, das nicht von ComHair stammte statt.
ComHair war dieser Vorgang aber bekannt.
Spätestens mit Einführung des Euro am 1.1.2002 und des dadurch zwingend notwendigen up dates konnte das bis zum Jahre 2000 kaufbare SuM-Modul im ComCash-Programm nicht mehr verwendet werden, wohl aber ein kostenloser „Demomaker“ von ComHair, der das gleiche konnte wie das SuMModul. Der Demomaker wurde in unbekannter Zahl kostenlos von ComHair abgegeben.
Im Moment stellt sich für mich der Sachverhalt so dar, dass die Steuerfahndung keine großen Unterschiede macht und ComHair-Kunden besucht, unabhängig davon, was von ComHair gekauft oder kostenlos geliefert wurde. Das kann in vielen Fällen rechtswidrig sein.
Es ist damit zu rechnen, dass in der nächsten Zeit alle ComHair-Kunden Besuch vom Finanzamt bekommen. Nachdem die Bankgeschichten fahndungstechnisch abgeschlossen sind und die Steuerfahndung durch den Zoll verstärkt werden kann, ist genügend Kapazität vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass jetzt auch andere Computerkassensysteme unter die Lupe genommen werden, bzw. das schon längst verdeckt der Fall ist. So wie bei Comhair-das SUM-Modul und der Demomaker der Aufhänger war, um viele ComHair-Kunden heimzusuchen, die das Modul gar nicht hatten, so wird die ComHair-Geschichte der Aufhänger sein, um allen Friseuren mit Computer nicht nur auf die Finger, sondern auch auf die Festplatte zu schauen.
Wir wollen den Betroffenen und Gefährdeten helfen, egal, ob sie sich schuldig gemacht haben oder nicht. Besuchsgefährdet sind nach diesen Ereignissen im Grunde genommen alle Friseur-unternehmen, die einen Computer einsetzen! Hier ist auch die Coiffeur Cooperation als eine Gemeinschaft der MARKTLUCKE-Leser auf Grund von Anfragen und eigener Einsicht konkret gefragt. Für wirksame Hilfe ist viel Sachverstand in Steuerrecht, Steuerstrafrecht, EDV-Software und Betriebswirtschaft erforderlich. Gleichzeitig auf alles kann der einzelne Friseurunternehmer vor Ort nur selten -und dann nur mit enormen Kosten - zurückgreifen. Deshalb wollen wir zusammen mit anderen Teilnehmern am Friseurmarkt das notwendige Wissen zentral erarbeiten lassen und es dann betroffenen Friseurunternehmen und ihren Beratern zur Verfügung stellen. Ähnlich wie bei der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde nach den verlorenen Montagsöffnungs-Prozessen soll dafür ein „Prozesskostenfond“ geschaffen und damit die grundsätzliche Expertenarbeit finanziert werden.
In der nächsten MARKTLÜCKE berichte ich über weitere Einzelheiten und beschäftige mich auch mit branchenpolitischen Überlegungen, z. B. dem Thema Steuergerechtigkeit. Ist es z. B. in Ordnung, dass jetzt Friseurunternehmen in großer Zahl, die einen Computer benutzen, schon auf Grund eines vagen Verdachts kriminalisiert werden, während der Staat ungerührt zusieht, wie Schwarzarbeiter und Kleinstunternehmen völlig unkontrolliert viel mehr Umsatz schwarz machen, als größere Unternehmen das können? Wenn sich die Finanzbehörden z. B. die Liste der Friseurunternehmen vor Ort vornehmen würde, die weniger als 17.500 € Jahresumsatz (= weniger als drei Kundinnen pro Tag) deklarieren, und die am Freitagnachmittag zwecks lJmsatzsteuernachschau überraschend besuchen würden, hätten sie größere Erfolge als jetzt mit dieser Fahndungsaktion. Voranmeldebuch und Handkartei sind dort viel einfacher auszuwerten als Computer-Festplatten größerer Friseurunternehmen.
Dies ist eine Vorabinformation aus der nächsten Ausgabe der MARKTLÜCKE, die noch im März erscheint und weitere Informationen liefert. Dies Ausgabe können Sie anfordern bei:
Marktlücke
Kirchbergweg 11
64278 DARMSTADT Telefon 06151-425008
Quelle: Dieter Schneider - Marktlücke
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