Was ist Steuerfahndung?

Steuerfahnder haben die Möglichkeit zu beschlagnahmen, Häuser zu durchsuchen und zu verhaften, obwohl sie meißt aus der Betriebsprüfung kommen und im Strafprozeßrecht nicht genügend geschult sind.Es kann mit dem Erscheinen der Fahnder zu einer beinahe unerträglichen Situation für den Verdächtigen kommen, seine Handlungsmöglichkeit ist beschränkt, seine Rechte sind minimal. Durchsuchung
Die Steuerfahndung kommt nicht von irgendwoher und weiß mehr, als man glaubt.
Man kann davon ausgehen, daß man vor einer Durchsuchung genauestens beobachtet wurde.Zum Abhöhren des Telefons allerdings kommt es nur in Ausnahmefällen, § 100a Strafprozeßordnung - StPO.Man sollte das jedoch nicht unterschätzen.
Wichtig ist, dass man keine Aussage machen sollte!Man hat das Recht, die Aussage zu verweigern!Meißtens macht man nur Fehler, wenn man díe Fragen der Steuerfahndung beantwortet. Das kann einen hinterher teuer zu stehen kommen, da die Gefahr besteht, unbedachte Aussagen zu machen,da die Steuerfahnder eher freundlich und zuvorkommend sind als unverschämt und einem sogar das Gefühl geben Mitleid zu haben.
Zum Beispiel gibt es bestimmte Behauptungen, die Steuerfahnder gern aufstellen wie z.B., dass man, wenn man alles aufrichtig und ehrlich beantwortet, das Strafmaß gemildert wird.Vor solchen Behauptungen ist äußerste Vorsicht geboten,da nicht die Fahndung über das Strafmaß entscheidet.Auch sind Aussagen zur Erlassung der Steuern, Stundung der Steuern und Vollstreckungsmaßnahmen seitens der Steuerfahndung auf keinen Fall Beachtung zu schenken.
Was man noch wissen sollte:
Man hat das Recht zu telefonieren, was jedoch manchmal von den Fahndern bestritten wird.Man sollte seinen Steuerberater und / oder Rechtsanwalt anrufen. Außerdem sollte man nichts unversucht lassen, um mit der Durchsuchung erst zu beginnen, wenn der Steuerberater oder Rechtsanwalt anwesend ist.
Am besten in deren Beisein die Namen, Dienststellung und die Dienstbehörde des Durchsuchungsleiters und der Fahndungsbeamten feststellen und aufschreiben. Ganz wichtig!!Die Dienstausweise und den Durchsuchungsbeschluss vorlegen lassen, die der Steuerberater oder Rechtsanwalt überprüfen sollte.
Sofern eine Durchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluß durchgeführt werden soll(sog. 'Durchsuchung bei Gefahr im Verzug'), sollte man prüfen, warum Gefahr im Verzug angenommen wurde?
Eine solche Durchsuchung sollte sich auf die Orte und die zu suchenden Unterlagen beschränken, die im Durchsuchungsbeschluss genannt sind.Deshalb sollte man jedem Durchsuchungsbeamten möglichst eine Person des Vertrauens beistellen.
Wird im Durchsuchungsbeschluss nur auf bestimmte Unterlagen eingegangen, so ist es in der Regel zweckmäßig, diese sofort und vollständig herauszugeben, denn damit ist der Durchsuchungsbeschluß erschöpft und die Durchsuchung ist zu beenden.Man vermeidet dadurch, dass die Fahnder eventuell zufällig relevante Unterlagen finden.
Will die Steuerfahndung Unterlagen mitnehmen, kann sie diese beschlagnahmen, auch wenn sie noch nicht über einen richterlichen Beschlagnahmebeschluß verfügt. Trotzdem sollte man auf eine Beschlagnahmung bestehen und keine Unterlagen freiwillig herausgeben.
Wichtig für den Verdächtigen ist,das die Steuerfahndung genau aufzeichnen muß, was sie mitnimmt.Es sollte von jedem Ordner ein Inhaltsverzeichnis angelegt werden, dessen Seiten fortlaufend numeriert werden sollten.Hierbei ist dem Verdächtigen auf Verlangen ein solches auszuhändigen.
Bei Fahndungen in Geschäftsräumen sollte das für die Durchsuchung nicht unbedingt erforderliche Personal einstweilen freigestellt werden. Somit lässt sich der eventuell entstehende Rufschaden so gering wie möglich halten.
Trotzdem ist mit einer Nachfahndung bzw. ergänzenden Durchsuchung immer zu rechnen.



Rechtsmittel
Äußerst unbefriedigend für den Verdächtigen sind die lückenhaften Rechtsmittel der Beschwerde und der Verfassungsbeschwerde.Deshalb einige Beispiele, wie solch lückenhafte Rechtsmittel aussehen und wie man bei Erkennung solcher handeln sollte.

Voraussetzungen für einen rechtswidrigen Durchsuchungsbeschluß sind:

Es besteht gar kein Tatverdacht,sondern es gibt nur bloße Vermutungen.
Die Durchsuchung wurde unverhältnismäßig eingeleitet,z.B. wegen einer Bagatelle.
Im Durchsuchungsbeschluß steht nichts zum vorgeworfenen Sachverhalt,sondern nur der Gesetzeswortlaut wurde inhaltlich widergegeben.Viel wichtiger ist, dass auch der Tatverdacht angegeben werden muß.
Ist der Durchsuchungsbeschluß rechtswidrig, dürfen die erworbenen Erkenntnisse
nicht verwertet werden.


Voraussetzungen für einen verfassungswidrigen Durchsuchungsbeschluß:

Hierzu kommt es, wenn die Zeiträume (Jahre) der Steuerverkürzung und die Steuerarten nicht im Durchsuchungsbeschluß aufgeführt sind und die aufzufindenden Beweismittel nicht genannt werden.
Ist ein Durchsuchungsbeschluß verfassungswidrig, dürfen die beschlagnahmten Unterlagen in einem Strafprozess nicht verwertet werden.
Zu beachten ist jedoch:
dass ein verfassungswidriger Durchsuchungsbeschluß nicht die
Strafverfolgungsverjährung und die steuerliche Festsetzungsverjährung unterbricht.
Da sich nach einer Steuerfahndung das Strafverfahren und das finanzgerichtliche Verfahren meist ewig hinziehen, kann sich deshalb für den Steuerberater die Prüfung lohnen, ob nicht vielleicht schon strafrechtliche oder steuerrechtliche Verjährung eingetreten ist, weil der Durchsuchungsbeschluß verfassungswidrig war und deshalb die Strafverfolgungsverjährung nicht unterbrochen hat.

Beschwerde beim Landgericht
Kommt es zu einer Beschlagnahmung und Durchsuchung,die durch einen Richter beim Amtsgericht eingeleitet wurde, wird die Beschwerde laut § 304 ff StPO durch das Landgericht entschieden.

Kommt es zu einer Beschlagnahmung und Durchsuchung bei Gefahr im Verzug, die durch den Beamten/Fahnder angeordnet wurde,muß man als Verdächtigter einen Antrag auf richterliche Entscheidung durch das Amtsgericht (§ 98 Abs. 2 StPO) stellen,wobei die sich anschließende Beschwerde laut § 304 ff StPO durch das Landgericht entschieden wird.


Verfassungsbeschwerde
Eine Verfassungsbeschwerde ist gegeben, wenn die Durchsuchungsmaßnahmen fehlerhaft oder willkürlich sind.Bei einer solchen Verfassungsbeschwerde, die dann beim Verfassungsgericht eingelegt wird, sind Erfolgsaussichten jedoch meist minimal.Deshalb sollte man abwägen, ob das Einlegen einer solchen Beschwerde den Nachteil aufwiegt, daß mit ihr und jedem neuen Schritt die (i.d.R. 5-jährige) Verjährung unterbrochen wird.




Achtung! Dies ist keine individuelle Rechtsberatung!


23.05.2012 - 07:20:24

Letzte Aktualisierung: 22.05.2012
ISSN - 2190-9873


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