
„Comcash-Hausdurchsuchungen“ bei Friseurbetrieben
Benutzer der Kassensoftware „COMCASH“ werden bundesweit seit einigen Tagen von der Steuerfahndung „besucht“. Verschiedene Quellen berichten von bis zu 800 durchgeführten Durchsuchungen bis zum heutigen Tage.
Nach uns vorliegenden Durchsuchungsbeschlüssen genügt den Gerichten schon der Besitz der Software „COMCASH“ als ausreichendes Verdachtsmoment für die Anordnung einer Durchsuchung der Geschäftsräume und Privatwohnungen der Saloninhaber, ohne das irgendwelche konkreten Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat vorliegen.
Die Steuerfahndung durchsucht gleichzeitig Geschäfts- und Privaträume des/der Saloninhabers, zumeist während der Geschäftszeiten, sichtbar für die Kunden, und beschlagnahmt u.a. sämtliche PCs und Datenträger.
Betroffene Haarformer und deren Steuerberater/Rechtsanwälte können sich bei der Bundesgeschäftsstelle Rat holen, was im Falle einer Durchsuchung zu tun ist.
Wir bitten, die Bundesgeschäftsstelle über derartige Vorfälle zu informieren, damit wir die Informationen sammeln und eventuell notwendige juristische Schritte koordinieren können.
Info-Telefon: 0551-52 116 27
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