Haare färben bei Jugendlichen

Seit dem 1.September 2011 unterliegen Haarfarben für Jugendliche unter 16 Jahren einer Verschärfung der Kosmetik Verordnung der EU.

Die Verbände informierten wie folgt
• im Salon darf diese Altersgruppe nicht mehr farbverändernd behandelt werden
• Produkte mit bestimmten Inhaltsstoffen müssen einen Warnhinweis tragen und

Da die Industrie indes sagte, es sei auch weiterhin erlaubt Jugendlichen unter 16 Jahren weiterhin die Haare zu färben, erkundigten wir uns beim Zentralverband des Friseurhandwerks.

Nach aktuellen Auskunft des ZV ist diese Kosmetikverordnung der EU geltendes Recht.
In diesem Fall handelt es sich um dringende Warnhinweise – aber nicht um strikte Verbote wie beispielsweise beim Alkohol, wo der Verkauf verboten ist!

Diese Warnhinweise sollten auch von den Friseuren sehr ernst genommen werden!
Jeder Unternehmer muss selber entscheiden wie er mit dieser Verantwortung umgeht, aber er muss sich auch klar darüber sein, dass er im Zweifelsfällen bei Schäden oder allergischen Reaktionen haftbar gemacht werden kann.


• Für die Teilnehmer der Initiative „Der faire Salon“ finden Sie im Anhang eine entsprechende Kundeninformation zu Ihrer Verwendung im Salon

Sie können dieses Blatt downloaden, drucken oder kopieren und dann aushängen oder an Ihre Kunden geben


Downloads zum Thema:

Kunden-Information_zum_download.doc     

22.05.2012 - 23:07:42

Letzte Aktualisierung: 22.05.2012
ISSN - 2190-9873


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