
Gerade in Zeiten nachlassender Konjunktur suchen Verbraucher Wege und Möglichkeiten Geld zu sparen. Dies gilt auch für den Friseurbesuch. Also wird die Nachbarin angesprochen, oder eine Friseurin, die man irgendwoher kennt.
Für viele Friseurinnen ist dieser Zusatzverdienst willkommen, ist der Tariflohn ohnehin nicht üppig. Woher auch? Bei durchschnittlichen 5,9 Kundinnen pro Tag und Vollkraft (Quelle: Wella Betriebsvergleich 2001) bleibt den Unternehmen kein großer finanzieller Spielraum.
Eine Friseurmeisterin verdient nach abgeschlossener 3jähriger Lehrzeit, 5 Gesellenjahre und erfolgreich bestandener Meisterprüfung 2980,- Euro Brutto (Tarif NRW) Nicht verheiratet, keine Kinder verbleiben ihr nach allen Abzügen rund 1960.- Euro. Mit eigener Wohnung 1000,-Euro Miete, Energiekosten 150,- Euro und insgesamt 200,- Euro für Telefon, TV-Gebühren, Versicherungen hat sie noch knapp 600,-Euro für Essen, Trinken und Kleidung zur Verfügung. Hier ist jede zusätzliche Einnahme willkommen, vielfach auch nötig! Trinkgelder? Klar gibt es die, aber auch Friseurinnen haben weitere Bedürfnisse. Urlaub, Kino, Freizeit, Sport; vielleicht ist auch ein PKW erforderlich...!?
Ein Straßenkehrer oder Müllmann verdient am ersten Tag seiner Tätigkeit, Schulabschluss nicht erforderlich, tariflich 3.264,-Euro. Mit Zulagen kommt er somit auf rund 3500,- Euro. Ein Friseurlehrling verdient im ersten Lehrjahr 600,- Euro/ Monat, ein Banklehrling 1100,-Euro. (alle Tarife NRW)
Die Mitarbeiter/ innen der Friseurbranche haben aber die gleichen Bedürfnisse und Ansprüche, wie die Angehörigen anderer Berufsgruppen, Sie möchten nicht immer zurück oder abseits stehen. Ohne Nebentätigkeit ist dies aber kaum zu verwirklichen.
Dabei muss allen Beteiligten klar sein: Der Nebenjob entzieht dem Unternehmen Arbeitskraft und Energie der Mitarbeiter, die Schwarzarbeit zusätzlich das Kapital, welches auch für bessere Lohnzahlungen verwandt werden könnte. Hier dreht sich die Sache im Kreise, - und viele fleißige Hände helfen das es so bleibt.
Quelle: Rene Krombholz für DFH
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