Was ist Leasing?

Was kann man überhaupt alles leasen?

Meistens denkt man hierbei direkt an Autos – doch es gibt noch viele weitere Möglichkeiten, welche für einen Unternehmer spannend seien können. Man kann sogar EDV-Ausstattung, Immobilien oder Produktionsanlagen leasen.

● Was ist Leasing?
Der Ursprung liegt im Englischen und bedeutet so viel wie ‚mieten‘ oder ‚vermieten‘. Besonders ist hierbei: Der Leasinggeber, der ein gewissen Objekt vermietet bleibt juristischer und wirtschaftlicher Besitzer der Objektes. Der Unterschied zum mieten liegt darin, dass der Mieter beim Leasing Rechte, Risiken und Pflichten übertragen bekommt – bei einer normalen Miete ist dies ja nicht der Fall: Da trägt der Vermieter sie. Dadurch haftet der Leasingnehmer für Schäden am Objekt oder einen Ausfall. Er ist verpflichtet das Objekt zu pflegen und Reparaturarbeiten durchführen zu lassen.

Es gibt zwei verschiedene Formen von Leasing:

1.‚herstellerabhängige‘:
Der Produzent vermietet seine Objekte über eine Leasinggesellschaft (kommt oft bei Autos vor).

2.'herstellerunabhängige‘:
Unabhängige Leasinggesellschaften/Kreditinstitute übernehmen dies.


● Leasing-Vertrag

Es gibt viele diverse Formen eines solchen Vertrages. Soll dieser aber steuerlich wirkungsvoll anerkannt werden, müssen bestimmte Dinge beachtet werden, welche das Bundesministerium für Finanzen geregelt hat.

Auch hier gibt es zwei Formen:

1.‚normale Mietverträge‘´:

● Verantwortung: Hier trägt der Leasinggeber das ganze Risiko für das Objekt: Wartung, Versicherung, Reparaturen, etc.

● Kündigung: Es ist möglich sofort bzw. in einer kurzen Frist zu kündigen. Das Objekt kann immer wieder erneut verliehen werden.

● Bezahlung: Die monatliche Miete.

● Eigentum: Der Leasinggeber ist weiterhin der Besitzer des Objektes.

Dieser Vertrag ist ratsam, falls der Leasingnehmer dass zu mietende Objekt nicht mehr als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (40 %) gebrauchen muss.

2.= ‚Finanzierungs-Leasing-Verträgen‘:

● Verantwortung: Hier hat der Leasingnehmer das ganze Risiko für das Objekt: Wartung, Versicherung, Reparaturarbeiten, etc.

● Kündigung: Es gibt (im Vertrag) eine festgelegte Mindestmietzeit (mindestens 40 und höchstens 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer – aufgrund von steuertechnischen Gründe: So bleibt das Objekt juristisch + wirtschaftlich das Eigentum des Leasinggebers.). Wenn der Vertrag erfüllt wird, dann kann keine Partei kündigen. Werden jedoch die Raten nicht rechtzeitig gezahlt, dann kann man dem Leasingnehmer fristlos kündigen und auf Schadensersatz klagen.

Leasing – ja oder nein?
● Grundsätzlich gilt: Die Vergleichsrechnung zwischen kredit¬finanziertem Kauf und Leasingfinanzierung ist nicht einfach. Er sollte deshalb einen Ex¬perten zu Rate ziehen. Dieser hilft bei der Berechnung bzgl. Rentabilität und Liquiditätsgesichtspunkten.


'Kosten' bei VoIIamortisationsverträgen:
● Die Leasingraten sind bei VoIIamortisa¬tionsverträgen i.d.R. höher als bei einem Teilamortisationsvertrag, da allein mit den Raten die gesamten Kosten bis zum Ende der Grundmietzeit gedeckt werden.

● Kauft der Leasingnehmer nach dem Ende der Grundmietzeit das Objekt, fallen im ungünstigsten Fall bis zu 60 Prozent des Kaufpreises zusätzlich an.

● Tip: Vollamortisationsverträge sollten aus Kostengründen immer über eine Grundmietzeit von 90 Prozent der betriebsgewöhnli¬chen Nutzungsdauer abgeschlossen werden.


'Kosten' bei Teilaniortisationsverträgen:

Für den Leasingnehmer ist es bei Abschluss des Leasingvertrags kaum möglich, die exakten Gesamtkosten festzulegen. Gründe z.B.:

● Kosten beim Andienungsrecht
Handelt es sich um einen Vertrag mit 'Andienungsrecht', kann der Leasinggeber verlangen, dass der Leasingnehmer das Objekt zum vereinbarten Restwert kauft oder die Differenz zum erzielbaren Marktpreis bei Verkauf an einen Dritten zuzahlt.

● Kosten einer Mehrerlösbeteiligung
Eine vertraglich vereinbarte 'Mehrerlösbeteiligung' beteiligt den Leasinggeber mit mindestens 25 Prozent am Differenz¬betrag zwischen dem vereinbarten Restwert und einem erzielbaren höheren Zeitwert (Marktwert). Die Beteiligung ist unabhängig davon, ob der Leasingnehmer oder ein Dritter das Objekt erwirbt, da ein Verkauf immer zum Zeitwert erfolgen muss. Im Rahmen der Investitionsrechnung führt eine Mehrerlösbeteiligung zu einer Erhöhung der Verzinsung bzw. zu Kosten, die mit einem tendenziell höheren Restwertansatz vermeidbar gewesen wären

● Leasing und Kündigung
Dabei sind Abschlusszahlungen zu leisten, die zu Beginn der Mietzeit festgelegt werden. Bei Verkauf des Objekts rechnet der Leasinggeber bis zu 90 Prozent des Verkaufserlöses auf die Abschlusszahlung an. Wichtig: Der Leasingnehmer sollte den Vertrag kündigen, wenn keine Abschlußsszahlung mehr anfällt, da ansonsten die ver¬einbarte Leasingrate immer weiter zu zah¬len ist.

● Leasing und Liquidität
Leasing kann der Liquidität nützen: Der Leasingnehmer verfügt ab der ersten Leasingrate über ein Produkt oder ein Objekt, das er nicht im Voraus bzw. ab dem
Zeitpunkt der Nutzung komplett bezahlen muss. Der Leasingnehmer kann die Mittel anderweitig einsetzen, und er benötigt kein zusätzliches Eigenkapital. Die Leasingraten können ggf. aus Erträgen, die das Leasinggut erbringt, bezahlt werden.

● Leasing und Steuern
Vorteile durch Steuerersparnis greifen bei Existenzgründern anfangs kaum, da sie erfahrungsgemäß in den ersten Jahren höhere Aufwendungen als Erträge haben. Bei ihnen fällt in der Regel erst gar keine bzw. kaum Gewerbekapital- und Vermögenssteuer an.

● Leasing: Besondere Angebote
Hersteller-Leasinggeber können den Leasingnehmern oft günstigere Angebote unterbreiten als unabhängige Leasinggesellschaften. Der Grund: Hersteller können den Spielraum zwischen Verkaufspreis und ihren eigenen Herstellungskosten ausnutzen, indem sie ihr Angebot an den niedrigeren Herstellungskosten ausrichten. Die gesamten Leasingzahlungen sind entsprechend niedriger. Dagegen kaufen Leasinggesellschaften die Objekte vom Hersteller zu Verkaufspreisen und geben diese Kosten plus eigene Finanzierungskosten plus Ge-winnspanne an den Leasingnehmer weiter. Der Hersteller profitiert auch davon: Für ihn ist das Leasing eine Art Marketinginstrument, um beispielsweise seine fabrikneuen Produkte besser absetzen zu können.

● Leasingangebote durch Großabnehmer
Einige unabhängige Leasinggesellschaften erhalten - weil sie sozusagen Großabnehmer sind - von den Herstellern Rabatte, die ein einzelner Abnehmer u.U. nicht bekommt. Geben die Leasinggesellschaften diesen Rabatt weiter, dann profitiert auch der Leasingnehmer in Form von niedrigeren Leasingraten davon.

● Leasing und Service
Einige Leasinggesellschaften, insbesondere Hersteller-Leasinggesellschaften, bieten ihren Kunden Zusatzleistungen an, z.B. Wartungs- und Versicherungsverträge oder Softwareservice. Der Service reicht beispielsweise bis hin zum kompletten Maschinen- und Fuhrparkmanagement oder der Übernahme der Baubetreuung beim Leasing von Immobilien (sog. Fullservice-Verträge). Die Kosten für diesen Service sind in entsprechend höheren Leasingraten enthalten.. Auch der unmittelbare Kontakt zwischen Kunde und Hersteller hat Vorteile: Der Hersteller ist mit dem Objekt bestens vertraut. Für ihn ergeben sich Synergieeffekte, da er den Kunden während der gesamten Leasingzeit betreut und auf spontane Kundenwünsche wie Kapazitätszuwachs, Produktverbesserungen, aber auch Probleme etc. reagieren kann. Für den Kunden kann dies ebenfalls vorteilhaft sein, da er alles aus einer Hand erhält - u.U. sogar preisgünstiger.

● Leasing und Sicherheiten
Leasing wird vielfach als Möglichkeit gesehen, eine zusätzliche Kreditquelle neben Bankkredit und öffentlichen Fördermitteln zu erschließen. Leasinggesellschaften prüfen aber nach den gleichen Bonitätsgrundsätzen wie die übrige Kreditwirtschaft. Und Existenzgründer werden erfahrungsgemäß von Leasinganbietern bonitätsmäßig zurückhaltend beurteilt.

● Kosten der Entsorgung
Gibt der Leasingnehmer das Leasingobjekt am Ende der Laufzeit an den Leasinggeber zurück, dann fallen für ihn keine Entsorgungskosten an.

Begriffe:

● ko-Leasing: Während das konventionelle Leasing nichts anderes als ein Finanzierungskonzept ist, soll durch Öko-Leasing die Rücknahme und der mehrfache Einsatz des Leasing-Gegenstandes, die fachgerechte Entsorgung oder das sinnvolle Recycling durch den Leasinggeber sichergestellt werden. Der Leasing-Geber verantwortet die umweltfreundliche Entsorgung bzw. Wiederverwertung.

● ale-and-lease-back (SLB): Ein Unternehmen verkauft eine eigene Immobilie oder Mobilie an eine Leasinggesellschaft und mietet diese über einen Leasingvertrag wieder zurück. Ziel ist, die steuerlichen Vorteile auszuschöpfen und die Liquidität zu verbessern.

22.05.2012 - 00:32:10

Letzte Aktualisierung: 18.05.2012
ISSN - 2190-9873