Versicherungen

Wo liegen die Gefahren? – Wie banne ich die Gefahren?

Jeder Unternehmer und Freiberufler sollte danach streben, sich durch eine gute Vorsorge vor Schäden (beispielsweise Brand, Einbruch, etc.) zu sichern, da diese oftmals hohe finanzielle Kosten verursachen können. Besonders Existenzgründer sollten sich um eine gute Vorkehrung kümmern, da der Betrieb sehr schnell ‚den Bach hinunter gehen kann‘ wenn man Schäden selber zahlen muss. Doch hier kommen dann einige Fragen auf:

● Welche Versicherung ist die richtige?
● Wie finde ich sie?


Wo liegen die Gefahren?

Bevor man sich eine Versicherung sucht, sollte man erst einmal überdenken wo die Risiken für das Unternehmen versteckt sind. So kann beispielsweise eine defekte Maschine dafür sorgen, dass die Produktion lange stillsteht – und mit ihr die Kunden mit den Aufträgen wegfallen. Eine Produkthaftpflichtversicherung sollte für Handler, Importeure und Hersteller zweifelsohne sein, welche nach den gesetzlichen Anordnungen für Produktfehler bürgen müssen. Selbstverständlich sollte auch die Vorsorge für Krankheit, Unfall, Alter und Familie sein – dies sind 4 sehr gravierende Punkte.


Welche Versicherung?

Oftmals ist man beim Aussuchen der richtigen Versicherungen überfordert. Es gibt aber Versicherer, welche sich auf besondere Zielgruppen spezialisiert haben und sozusagen ‚Rundumversicherungs-Pakete‘ anbieten. Auch wenn dies oftmals sinnvoll ist – man sollte schauen, ob es wirklich auch maßgeschneidert für den eigenen Betrieb ist. Der Deutsche Versicherungsschutzverband (DVS) und andere, neutrale Institutionen helfen auch bei der Übersicht und Auswahl der diversen Versicherungsunternehmen. Wichtig ist es hierbei nicht direkt das erste Angebot zu nehmen, sondern erstmals zu vergleichen um die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis zu finden.


Angebote prüfen

Der jeweilige Versicherungsvertreter MUSS sich – um ein genaues Angebot zu stellen – zunächst erstmals den Betrieb genau begutachten. Danach sollte man sich bestätigen lassen, dass alle vorhandenen Risiken auch beachtet wurden und dies auch noch einmal im Beratungsgespräch erwähnen. Hier kann auch abgeklärt werden, wie man die Gefahr des Schadens verringern kann (beispielsweise Alarm- oder Brandanlagen).


Kontrolle ist wichtig!

Bei der Ausfertigung der Police solle man spätestens nochmal alles einzeln noch einmal überprüfen. Absprachen zur Trans¬port- oder Haftpflichtversicherung werden beispielsweise von jedem Versicherer, teilweise von jedem Büro ganz anders verfasst. Somit kommen Zweifel auf, ob das, was im Vertrag ausgemacht wurde auch komplett ist und auch im Schadensfall zu einer Leistung führt. Somit ist es ratsam, den Vertrag auch noch von neutralen Beratern überprüfen zu lassen.

Achtung: Langfristige Verträge!
Im Normalfall weiß keiner, wie sich der Versicherer beispielsweise im Schadensfall verhält.


Versicherungen-Überblick

Krankheit, Alter, Unfall ..


● Gesetzliche oder private Krankenversicherung (KV?)

Wer vor der selbstständigen Tätigkeit angestellt + pflichtversichert war, der kann sich und seine Familie auch aus sich heraus bei der bisherigen oder einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern. Die Beitragshöhe ergibt sich aus den Einkünften im Jahr. Wichtig: Wenn man seine gesetzliche Krankenkasse verlässt, kann man als Selbstständiger nicht wieder eintreten, denn Selbstständige können sich nur privatkranken versichern. Gut sind hier auch manchmal Kombinationen aus einer gesetzlichen und einer privaten KV. Kranke Menschen verdienen eigentlich kein Geld – somit sollte besonders der Gründer idealerweise eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen.


● Unfallversicherung: Beruf + Freizeit

Dies ist eine freiwillige Unternehmensversicherung, welche die zuständigen Berufsgenossenschaften anbieten: Hierbei ist der Versicherte und der mitarbeitende Ehepartner versichert. Die Leistung kann aber nur im Bezug auf Berufsunfälle, Berufskrankheiten oder Wegeunfälle erhalten werden. Zudem gibt es noch private betriebliche Gruppen-Unfallversicherungsverträge: Hier Werden Angestellte und ihre Familie im Beruf und Freizeit versichert.


● Berufsunfähigkeitsversicherung – ganz wichtig!

Wenn ein Selbstständiger beispielsweise erkrank und nicht mehr arbeiten kann, dann ist nicht nur seine Firma in Gefahr – nein, auch seine persönliche Existenz und die seiner Familienangehörigen. Hier zahlt – je nach vertraglicher Regelung – die Versicherung meistens um die 50 Prozent. Es ist möglich solch eine Versicherung an bereits bestehende Lebensversicherungen mit anzuknüpfen.


● Pflegebedürftigkeit

Durch die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist der Selbstständige auch direkt mit pflegeversichert. Es ist aber auch möglich eine private Versicherung zur Pflege auszusuchen – als Zusatz kann man aber auch eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Dadurch sind benötigte Pflegeeinrichtungen (beispielsweise Pflegeheim) sichergestellt.


● Rente sicher – oder nicht?

Wenn man selbstständig ist, dann kam man frei entscheiden ob man sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichern möchte. Hier kann man auch selber festlegen wie hoch der Betrag seien soll (1999, Mindestbetrag: 127,89 DM). Ratsam ist es auch, hier eine private Vorsorge für Alter und Familie zu treffen – die Kapitallebensversicherung wird hierbei am häufigsten verwendet: Man erhält im Alter eine einmalige Auszahlung oder eine Rentenzahlung. Wenn der Versicherte verstirbt, dann wird die Familie versorgt. Wichtig: Man sollte darauf achten einen renditestarken Versicherer zu wählen!
Für Existenzgründer ist es sinnvoll, eine Risikolebensversicherung mit einem Umtauschrecht abzuschließen: Preislich ist sie günstiger als die Kapitallebensversicherung, weil sie nur im Todesfall des Versicherten in Anspruch genommen wird und ausschließlich die Familie versorgt. Innerhalb einer bestimmten Zeitspanne kann sie aber auch in eine Kapitallebensversicherung verändert werden.


Betriebliche Versicherungen für Selbstständige

● Betriebs-Haftpflichtversicherung

Durch die Betriebshaftpflichtversicherung werden Einbußen gegenüber Dritten abgeschirmt. Für Ingenieure, Architekten und Makler gibt es extra Berufs- bzw. Vermögensschaden-Haftpflichtver¬sicherungen.


● Betriebs-Unterbrechungsversicherung(BU- Versicherung)

So einiges kann die gesamte Produktion bzw. den gesamten Betrieb stoppen: Feuer, Telefonausfall, Transsportschäden, Personalausfall .. wenn dadurch keine Einnahmen zustande kommen, dann zahlt die BU-Versicherung bis zum Wiederaufbau der Firma die laufenden Kosten (Löhne, Gehälter, Miete, Strom ..).


● Einbruchdiebstahl-Versicherung

Einbußen, welche durch Diebstahl oder Vandalismus nach einem Einbruch entstanden sind werden hier entschädigt.


● Elektronik-Versicherung

Wenn es zu einem Kurzschluss, Überspannung, Feuchtigkeit, unsachgemäßerer Benutzung etc. kommt, dann können Schäden an EDV-An¬lagen, Telefonanlagen oder bürotechnischen Anlagen entkeimen.


● Feuerversicherung

Die Feuerversicherung kommt für die Schäden, welche durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz entstanden sind auf. Dies betrifft auch Einbußen an der technischen und kaufmännischen Installation, Waren oder fremden Eigentum.


● Kfz-Haftpflichtversicherung

Für alle Schäden an Personen, Sachen und Vermögen auf, die der Fahrer gegenüber Dritten verschuldet hat kommt diese Versicherung auf. Schäden am eigenen Fahrzeug sind über die Teil- und Vollkaskoversicherung gedeckt, sogar wenn der Versicherte den Unfall selbst verursacht hat.


● Leitungswassserversicherung

Die Unkosten für Sachschäden, die durch austretendes Wasser aus Wasserleitungen/ Wasser- bzw. Heizungsanlagen entspringen, werden entschädigt.


● Produkt-Haftpflichtversicherung

Bestenfalls sollte mit der Betriebs-Haftpflicht sollte eine Produkt-Haftpflichtversi¬cherung verknüpft werden. Ratsam ist sie für Her¬steller, Lieferanten, Lizenznehmer, Importeure, da sie in Kraft tritt, wenn Dritte durch Produkte mit einem Defekt zu Schaden kommen.


● Sturmversicherung

Kommt für Sachschäden an Gebäuden /beweglichen Sachen auf welche die sich auf dem versicherten Platz befinden.


● Umwelthaftpflicht-Versicherung

Mit der Betriebshaftplicht verknüpft ist normalerweise die Umwelt¬haftpflicht-Versicherung. Sie sichert vor Scha-densersatzansprüchen, falls durch die Firma Boden, Wasser, Luft verschmutzt wurden.
22.05.2012 - 00:31:21

Letzte Aktualisierung: 18.05.2012
ISSN - 2190-9873