
Seit dem 01. Juli sind Handwerker dazu verpflichtet beim Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) auch Auskünfte bezüglich von befristeten Arbeitsverhältnissen, Abmahnungen oder Kündigungen zu machen.
Ziel ist es, durch diese Vorgehensweise den Bürokratieabbau zu fördern. Bereits seit Anfang des Jahres gehört es zu den Pflichten eines Arbeitgebers die Einkommensnachweise digital an ELENA zu schicken.
ELENA will DAS wissen:
● Wann ist das Arbeitsverhältnis beendet?
● Wann war die Kündigung?
● Wer hat gekündigt & wie?
● Wie wurde die Kündigung übergeben?
● Ist es durch ein Verhalten gegen den Vertag zu dieser Entlassung gekommen?
● Wenn dies zutrifft: Was war der Anlass zur Kündigung?
● Gab es vorher schon eine Abmahnung?
Ab 2010 sollen diese Informationen die Basis zur Rechnung von Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) sein.
Update:
Der ELENA (elektronischen Speicherung von Arbeitnehmerdaten) droht wohl das Ende. Rainer Brüderle (Wirtschaftsminister) sagte aus, dass es sinnvoller ist erst mal abzuwarten, anstatt mit einem System zu arbeiten, bei welchen es noch fraglich ist ob es überhaupt entlastend wirkt. Auch würden die Kosten hierdurch eher ansteigen statt abfallen – und darauf hatten schon einige Kommunen geklagt.
Geplant war es, durch dieses Verfahren rund 85 Millionen im Jahr einzusparen – aber die Kosten steigen doch, dies liegt daran, dass eine Karte geplant war, mit welcher man seine zentral gespeicherten Daten einmal freigeben kann. Man ging davon aus, dass es pro Karte circa 10 Euro seien würden, dies ist aber laut den Regierungskreisen nicht machbar.
Nun werden die Kosten von Wirtschaftsministerim und Normenkontrollrat nachgerechnet und man wartet auf ein Ergebnis – hat Elena nun eine Zukunft, oder nicht?
Datenschutzrechtliche Fragestelllungen waren schon vorher für Berichtigungen am Gesetzt verantwortlich. Das Arbeitsministerium sagte aus, dass Probleme in der Technik zu Auswirkungen führen können – diese aber sicher nicht an einer harten Position des Arbeitsministeriums zu Fall kommen würden.
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