Exzellenz-Initiative: Schulung der BGW

Rund 10 Arbeitgeber ließen sich im Rahmen der Exzellenz-Initiative am 17.05.2010 in einer Schulung der BGW über ergonomisch vorteilhafte Haltung für ihre Arbeit unterrichten. Barbara-Beate Beck und Ulf Dohne, erfahrene Trainer der BGW, gaben wertvolle Tipps und Hilfestellungen.



Beispiel:

Verspannungsschmerzen im Rücken können sowohl psychischer als auch physischer Herkunft sein. Frau Beck zeigte wertvolle kurze Entspannungsübungen, um die besonders im Friseurhandwerk strapazierte Rückenmuskulatur entspannen zu lernen. Geeignetes Schuhwerk dient nicht nur der guten Durchblutung, dem guten Halt, sondern auch der Arbeitssicherheit,

Zu einem verlang der Beruf ein schickes und modisches Erscheinungsbild, zum anderen muss der Schuh jedoch funktional sein. Gezeigt wurden auch kurze Übungen, die beim längeren Stehen angewendet, das venöse System entlasten. Die Betriebsinhaber bestätigen vielen Aussagen aus eigener Erfahrung und nahmen die Tipps gerne en. Ergonomische Arbeitshilfen und Materiale gibt es mittlerweile vielfältig auf dem Markt.



In vielen Salons ist es mittlerweile Standard, höhenverstellbare Stühle zu haben, jedoch sind höhenverstellbare Waschbecken nicht unbedingt allgemeiner Standard. Auch wurde festgestellt, dass höhenverstellbare Rollhocker durchaus Standard sind, allerdings die richtige Handhabe damit nicht unbedingt immer bekannt ist. Einen Rollhocker zum Schneiden zu nutzen, so stellten die Teilnehmer fest, hat auch mit Gewöhnung zu tun. Rollhocker sollten gleichfalls zum Bodenbelag passen, harter Bodenbelag mit weichen Rollen sei gut sowie mittelharter Bodenbelag mit weicheren Rollen und weiter Boden mit eher härteren Rollen. Auf diesen Umstand sei bereits beim Kauf zu achten.



Auch andere Materialien wurden besprochen, wie beispielsweise der Föhn, er soll nach Möglichkeit eine gute Leistung haben, wenig Gewicht und ergonomisch gut gebaut sein. Gleichfalls regte sie die Unternehmer und Salonführungskräfte an, in Form ihres Arbeitsablaufs anderen Kollegen als Vorbildfunktion zu dienen.


Die Unterweisungspflicht des Arbeitgebers leitet sich aus dem Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz ab. Gleichfalls empfahl sie ein häufiges Lüften des Salons, da beispielsweise Partikel aus Spraydosen 24 Stunden in der Luft und Partikel aus Sprühern/Pumpsprühern nur eine Stunde in der Luft verbleiben.



Von der Fa. My-Office hat Herr Scherer einen speziellen Rollhocker vorgestellt, der die ergonomischen Voraussetzungen bestens erfüllt sind und von einem Hersteller für physiotherapeutische Geräte gebaut wurde. Die Teilnehmer waren nach Probesitzen restlos von diesem Hocker begeistert. Zum Abschluss wurden Suchbilder gezeigt, um die spätere Umsetzung im Salon zu erleichtern. Die Trainer der BGW hielten einen sehr kurzweiligen Vortrag und die Teilnehmer wurden gut mit hinein bezogen.


22.05.2012 - 00:16:39

Letzte Aktualisierung: 18.05.2012
ISSN - 2190-9873


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