● Minderjährige Lehrlinge haben Sonntags grundsätzlich frei.
Bei offenen Verkaufsstellen, wie beispielsweise Bäckererien oder KFZ-Werkstätten dürfen sie Samstags arbeiten.
● Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt aber auch zwei freie Samstage vor.
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21.05.2012 - 23:35:41 Letzte Aktualisierung: 18.05.2012
ISSN - 2190-9873
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