Das Jugendarbeitsschutzgesetz sagt aus, dass Jugendliche nur an fünf Tagen der Woche arbeiten dürfen.
Bei minderjährigen Lehrlingen sind dies maximal acht Stunden pro Tag - somit insgesamt 40 Stunden die Woche.
● Ein Erwachsener darf bis zu 48 Stunden pro Woche arbeiten.
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21.05.2012 - 23:32:45 Letzte Aktualisierung: 18.05.2012
ISSN - 2190-9873
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