Wochenarbeitszeit

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sagt aus, dass Jugendliche nur an fünf Tagen der Woche arbeiten dürfen.

Bei minderjährigen Lehrlingen sind dies maximal acht Stunden pro Tag - somit insgesamt 40 Stunden die Woche.

● Ein Erwachsener darf bis zu 48 Stunden pro Woche arbeiten.
21.05.2012 - 23:32:45

Letzte Aktualisierung: 18.05.2012
ISSN - 2190-9873