| Verlängerung der Lehrzeit |
Falls der Lehrling die Gesellenprüfung nicht schafft, hat er die Möglichkeit dies erneut zweimal zu versuchen.
Die Verlängerung der Ausbildung muss er aber möglichst schnell nach Bekanntwerden der Prüfungsergebnisse verlangen - spätestens zwei Wochen nach Ausbildungende.
● Der Betrieb zahlt weiterhin die Ausbildungsvergütung, sie richtet sich normalerweise nach dem letzten Lohn.
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21.05.2012 - 23:32:19 Letzte Aktualisierung: 18.05.2012
ISSN - 2190-9873
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