Verlängerung der Lehrzeit

Falls der Lehrling die Gesellenprüfung nicht schafft, hat er die Möglichkeit dies erneut zweimal zu versuchen.

Die Verlängerung der Ausbildung muss er aber möglichst schnell nach Bekanntwerden der Prüfungsergebnisse verlangen - spätestens zwei Wochen nach Ausbildungende.

● Der Betrieb zahlt weiterhin die Ausbildungsvergütung, sie richtet sich normalerweise nach dem letzten Lohn.
21.05.2012 - 23:32:19

Letzte Aktualisierung: 18.05.2012
ISSN - 2190-9873