Überbetriebliche Unterweisung

● Zu diesen Lehrgängen ist der Auszubildende verpflichtet.

Der Betrieb zahlt die Material-, Fahrt- oder auch Unterbringungskosten. Selbst wenn Materialen benötigt werden, die nicht vorhanden sind, muss der Betrieb sie zahlen und zur Verfügung stellen.
21.05.2012 - 23:31:26

Letzte Aktualisierung: 18.05.2012
ISSN - 2190-9873