Probezeit

Im Ausbildungsvertrag wird festegelgt, über welchen Zeitraum sich die Probezeit erstreckt. Dies sind zwischen einem und vier Monate. Wenn der Azubi mehr als 1/3 dieser Zeit gefehlt hat, dann wird sie um die Ausfallzeit verlängert.

● In der Probezeit kann der Lehrling, sowie auch der Betrieb ohne eine Begründung die Kündigung aussprechen.

Sie ist aber nur dann wirksam, wenn sie in schriftlicher Form erfolgt - und wenn der Azubi minderjährig ist, an die Eltern geht.

Die Kündigung muss in ihrer schriftlichen Form spätestens am letzten Tag der Probezeit den Lehrling erreichen.
21.05.2012 - 23:30:51

Letzte Aktualisierung: 18.05.2012
ISSN - 2190-9873