Berufsbekleidung

Verlangt der Ausbilungsbetrieb ein einheitliches Erscheinungsbild der Angestellten, dann muss er die Arbeitskleidung bezahlen.

Dazu zählt der Blaumann mit Firmenlogo, sowie auch die Schutzkleidung. Die Schutzkleidung ist im Arbeitsschutz- oder Hygienerecht vorgeschrieben.

● Für alles weitere muss der Azubi selber aufkommen.
21.05.2012 - 23:25:32

Letzte Aktualisierung: 18.05.2012
ISSN - 2190-9873