Verlangt der Ausbilungsbetrieb ein einheitliches Erscheinungsbild der Angestellten, dann muss er die Arbeitskleidung bezahlen.
Dazu zählt der Blaumann mit Firmenlogo, sowie auch die Schutzkleidung. Die Schutzkleidung ist im Arbeitsschutz- oder Hygienerecht vorgeschrieben.
● Für alles weitere muss der Azubi selber aufkommen.
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21.05.2012 - 23:25:32 Letzte Aktualisierung: 18.05.2012
ISSN - 2190-9873
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