Das Berufsbildungsgesetz verpflichtet den Ausbildungsbetrieb dazu, dem Azubi einen angemessenen Lohn zuzahlen.
Dieser muss mindestens einmal im Jahr ansteigen.
Abhängig von der Höhe dieser Vergütung sind auch die tarifvertraglichen Regelungen
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21.05.2012 - 23:25:08 Letzte Aktualisierung: 18.05.2012
ISSN - 2190-9873
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