Abmahnung

Der Betriebsinhaber muss es nicht dulden, wenn der Auszubildende beispielsweise die Berufsschule schwänzt, unhöflich ist oder zu spät kommt. Falls auch ein Gespräch nichts an diesem Verhalten geändert hat – dann kann eine Abmahnung helfen.


Hierbei gelten aber wichtige Regeln:

● Immer schriftlich!

● Es muss deutlich sein, wann, wo und wie es zu dem Fehlverhalten gekommen ist.

● Der Azubi muss aufgefordert werden die Pflichten und Regeln seines Arbeitsvertrages einzuhalten.

● Es muss damit gedroht werden, dass bei einem erneutem Verstoß gekündigt wird!

● Bei Minderjährigen Auszubildenden muss die Abmahnung an die Eltern gehen, denn sonst ist sie nicht wirksam.
21.05.2012 - 23:24:13

Letzte Aktualisierung: 18.05.2012
ISSN - 2190-9873