| Fette Beute für den Staat |
Neulich las ich wieder einmal einen Zeitungsartikel, der monierte, dass der Staat doch zu wenige Betriebsprüfer habe und einsetze. Schließlich würde doch eine größere Anzahl an Steuerprüfern auch wesentlich mehr Steuereinnahmen bedeuten. Ist diese Annahme so einfach aufzustellen? Wie kommt es eigentlich zu den wohl steigenden Einnahmen durch Steuerprüfungen?
Ich persönlich bemerke einen immer größeren Anteil bei den Steuerprüfungen der von uns betreuten Mandanten, bei denen die Steuer-Kontrolleure ohne bewiesene Grundlage forsche Behauptungen und Hochrechnungen aufstellen, welches das Misstrauen des Staates gegenüber den Unternehmern zum Ausdruck bringt.
Nicht dass wir uns falsch verstehen: Es gibt auch noch genügend Steuerprüfer, die die Unterlagen korrekt prüfen und das Unternehmen nicht unnötig zeitlich belasten. Und es gibt Steuerprüfungen, bei denen die Prüfer Dinge beanstanden, die moniert werden müssen und zu Recht in Rechnung gestellt werden.
Doch die Häufigkeit der Meldungen, bei denen Unternehmer einfach provoziert werden, um aufwendige Prüfungen zu umgehen und „Steuerschulden“ hochgerechnet und verhandelt werden, nimmt zu.
Wie gehen die Prüfer dabei vor? Am kühnsten ist das Vorgehen, bei dem der Prüfer dem Unternehmer frech ins Gesicht sagt, „Ich weiß, dass Sie Umsatz an der Steuer vorbeiführen.“ Damit will er eine Akzeptanz einer ersten Hochrechnung des Prüfers erzwingen, die für den vermeintlichen Steuersünder noch verhältnismäßig annehmbar ausfällt. „Wenn Sie diese nicht akzeptieren, wird die genaue Prüfung eine noch höhere Steuerprüfung ergeben.“
Wie soll sich ein Unternehmer dann verhalten? Einige haben hier schon Sorge, dass sie sich den Unmut des Finanzamtes zuziehen und geben lieber klein bei.
Andere Prüfer – vor allem in Norddeutschland – übergeben den Unternehmern schon vor Beginn der eigentlichen Prüfung einen mehr als umstrittenen Bogen, den die Unternehmer auszufüllen haben. Doch Achtung: Hier werden vermeintliche Wareneinsätze pro Bedienung ermittelt, die niemand genau messen kann. Es gibt keinen standardisierten Mitarbeiter, der exakt bei jeder Dienstleistung die gleiche Menge an Ware verbraucht. Dies hätte aber wohl gerne die Finanzbehörde. Wird der Bogen vom Unternehmer ausgefüllt – was dieser meist schätzt, andere Mittel hat er gar nicht zur Verfügung – und unterschrieben, rechnet der Prüfer über den vermeintlich kalkulierten Wareneinsatz aufgrund „Erfahrungswerte des Finanzamtes“ den „echten“ Jahresumsatz hoch, weswegen es sofort hohe Nachzahlungen bei Umsatz- und Einkommenssteuer hagelt. Hierbei sind Summen über 100.000,- Euro keine Seltenheit.
Anstatt gegen dieses kühne Vorgehen einzuschreiten, verhandeln einige Steuerberater lieber mit dem Prüfer und können die Forderungen oft um bis zu 50 % drücken. Damit müsste der Unternehmer dem Steuerberater eigentlich dankbar sein.
Doch das Vorgehen derartiger Prüfer ist eben nicht regelkonform. Diese Bogen sollen bis dato erst dann eingesetzt werden wenn die zu prüfende Größe aufgrund der eingereichten Unterlagen nicht ermittelt werden kann. Sollten Sie demnach einen derartigen Bogen bei einer möglichen Steuerprüfung erhalten, wenden Sie sich umgehend an Ihren Steuerberater, ob dieser zu Beginn einer Prüfung tatsächlich ausgefüllt werden muss.
Eine weitere Variante gefällig? Ein Unternehmer wird aufgefordert, alle Auslandskonten, auf die er angeblich am Staat vorbeigeführte Gelder hortet, offen zu legen. Nur, dass der Unternehmer nie solche Konten besessen hat, geschweige denn Geld am Staat vorbeigeführt hat. Wie soll sich ein Unternehmer bei solchen Vorwürfen verhalten? Bei derartigen Vorgehen im privaten Bereich spricht man schnell von übler Nachrede oder Verleumdung. Darf ein Prüfer derart frech vorgehen, ohne dass die Buchführung irgendwelche Hinweise liefert?
Ein anderes Unternehmen hat Vorzeigewerte von knapp 30 % Gewinn und entsprechend erfreuliche Steuereinnahmen. Doch selbst dies wird nicht akzeptiert und es werden außergewöhnliche Maßnahmen (wie zum Beispiel Auslandsseminare, mit der Begründung, dass Kommunikation und Rhetorik nichts mit den primären Tätigkeiten von Friseuren zu tun haben, die zu den außergewöhnlichen Gewinnen geführt haben, nicht anerkannt.
Kürzlich wurde uns ein Fall bekannt, bei der das geprüfte Unternehmen, das erst zwei Jahre zuvor nahezu unbeanstandet geprüft wurde, mit den bereits erwähnten „Erfahrungswerten“ des Finanzamtes gleich zu Beginn hochgerechnet wurde, was die beiden Unternehmer auf die Palme bringen musste. Die Hochrechnung ging ganz einfach: Die Prüferin nahm die Anzahl der Stylisten und multiplizierte diese mit einem Stundenfaktor von 56,- Euro und den vermeintlichen Arbeitswochen. Nicht nur dass die durchschnittliche Arbeitszeit einer deutschen Friseurin hoffnungslos zu hoch eingesetzt wurde, kein Kenner der Branche könnte den Stundenfaktor von 56,- Euro erklären? Demnach ergäbe sich laut Finanzamt eine durchschnittliche Tagesleistung einer deutschen Friseurin von 450,- Euro und eine Monatsleistung von knapp 9.500,- Euro. Wow!!!!
Wie würde sich die deutsche Friseurbranche über derartige Zahlen freuen. Das Finanzamt geht demnach davon aus, dass auch alle Friseure zu 100 % ausgelastet sind. Wie weltfremd sind solche Schätzungen? Ist es dann nicht nachvollziehbar, wenn sich ein Unternehmer über derartige „Milchmädchenrechnungen“ mehr als echauffiert? Natürlich haben wir dem Mandanten eine tatsächliche Berechnung für die Friseurbranche erstellt. Beim anschließenden Gespräch mit dem Vorgesetzten der Prüferin, wurde unsere Rechnung als willkürlich hingestellt. Natürlich hat die Unternehmerin hinsichtlich der Richtwerte des Finanzamtes nachgefragt, woher diese stammen. Diese Frage wurde aber nicht beantwortet.
Nächster Schachzug des Finanzamtes. Die Daten aus der EDV müssen eine GdPdU-Schnittstelle aufweisen (Vorschrift seit 2002 und unbedingte Pflicht seit 2006), damit das Finanzamt alles überprüfen kann. Auf die Nachfrage bei den EDV-Herstellern können eine derartige Schnittstelle rund 99 % aller Unternehmer nicht liefern. „Wenn Sie diese Schnittstelle nicht einrichten können, werden wir Sie schätzen!“ Wie soll sich ein Unternehmer bei solchen „Drohungen“ fühlen. Er hat eine ordnungsgemäße Buchführung und hat sich nichts vorzuwerfen, muss aber anscheinend alle Vorwürfe ohne Diskussion über sich ergehen lassen.
Weshalb werden eigentlich die Unternehmer, die mit der Einrichtung einer EDV für ein Finanzamt wesentlich nachvollziehbarer und „durchsichtiger“ werden, härter geprüft und mit mehr Vorschriften versehen, als die Unternehmer, die ihre Kasse und ihre Buchführung mit Handarbeit vornehmen? Im übrigen ist dieses Vorgehen nicht nur typisch für die Friseurbranche. Auch in anderen Branchen wie beispielsweise Gaststätten sind uns ähnliche Fälle bekannt.
Wir benötigen nicht mehr Prüfer, sondern einen fairen Umgang der Steuerprüfer mit den Unternehmern, so dass der Glaube an ein konstruktives Miteinander wieder gefördert wird. Im Moment hat man bei vielen Meldungen das Gefühl, dass dem Unternehmer von Haus aus unterstellt wird, er betröge den Staat und jeder Prüfer muss bei jeder Prüfung auf jeden Fall einen gewissen Umfang an Nachforderungen herausholen.
Interessanterweise sind wir noch nie auf einen Fall gestoßen, bei dem die Prüfung ergeben hat, dass das geprüfte Unternehmen einen Fehler zu seinen Ungunsten gemacht hat und damit zu viel Steuern bezahlt wurden und es zu einer Rückerstattung kommt! Warum eigentlich nicht?
Ihr
Harald Müller
Quelle: Harald Müller - Berater bei Schäfer & Partner Consulting
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