Die Ausbildung erfolgt durch Unterweisung am Arbeitsplatz nach einem festgelegten Ausbildungsplan. Die Lehrzeit dauert in der Regel 3 Jahre, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit Einwilligung des Ausbildungsbetriebes auch verkürzt werden.
Durch die Mitwirkung bei allen berufsüblichen Tätigkeiten im Betrieb hat die Ausbildung einen hohen Praxisbezug. So erlernen die angehenden Friseure/Friseurinnen alle praktischen Fertigkeiten, die sie in ihrer späteren Berufstätigkeit brauchen.
Parallel zur Ausbildung im Betrieb findet die Ausbildung in Berufsschulen statt. Für die Stundenpläne der Berufsschule gibt es einen bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan. Der Unterricht erfolgt zum Teil in Blockform in zentralen Einrichtungen, so dass eventuell Internatsunterbringung erforderlich ist. Der Berufsschulunterricht ist handlungsorientiert ausgerichtet.
→ Da die Auszubildenden in den Gesamtbetrieb eingebunden sind, müssen sie bereits während der Ausbildung zum Teil auch samstags arbeiten.
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