Prüfungen

Prüfungsanforderungen Zwischenprüfung

Die Anforderungen für die Zwischenprüfung (die nach etwa 1,5 Jahren der Ausbildung durchgeführt wird) und das Gesellenstück sind durch die neue Ausbildungsordnung erheblich gestiegen. Sämtliche Prüfungen sind handlungsorientiert. Das soll die künftigen Friseurinnen und Friseure zum selbständigen Planen, Durchführen, Kontrollieren sowie zur Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft befähigen.

Technologie, Gestaltung, Kundenberatung und betriebliche Arbeitsgestaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde werden im theoretischen Teil geprüft. Alle Bereiche müssen mindestens mit ausreichend abgeschlossen werden


Prüfungsanforderungen Gesellenprüfung

● schriftliche Prüfung (Kenntnisprüfung)


Prüfungsarbeiten in den Fächern:

● Technologie
● Gestaltung
● Kundenberatung
● Wirtschafts- und Sozialkunde


Praktische Prüfung (Fertigkeitsprüfung)

Arbeitsproben:

1. Ausführen eines Herrenhaarschnittes mit verschiedenen Schneidetechniken,
2. Ausführen eines Damenhaarschnittes nach Vorlage,
3. Ausführen einer Dauerwelle am Damenkopf sowie Gestalten einer Frisur,
4. Gestalten einer Frisur am Medium unter Berücksichtigung verschiedener
Einlegetechniken sowie Einarbeiten von Haarersatz,
5. Durchführen einer pflegenden kosmetischen Behandlung und
6. Führen eines kundenorientierten Beratungsgespräches.


Ein Prüfungsstück:

Gestalten einer Damenfrisur unter Berücksichtigung der Kopf- und Gesichtsform, der Haarqualität und -quantität einschließlich einer Haarfärbung sowie eines Make-up zu besonderen Anlässen mit dekorativer Gestaltung der Nägel.


Erfolgter Abschluß

schulisch
Berufsschulabschluß(die Erlangung eines höheren Schulabschlusses ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich)

beruflich
Gesellenbrief als Friseur/Friseurinnach bestandener Gesellenprüfung
21.05.2012 - 22:31:11

Letzte Aktualisierung: 18.05.2012
ISSN - 2190-9873