| Erfolge mit reduzierter MwSt |
Zum 1. Januar 2000 wurde in Holland der in Friseursalons handwerklich erzielte Umsatz dem niedrigen MwSt.-Satz zugeordnet. Das geschah im Rahmen eines auf drei Jahre angelegten Experimentes, das mit der Genehmigung der Europäischen Union durchgeführt wurde.
Für Friseurdienstleistungen galt der niedrige MwSt.-Satz von 6%, wo vorher der allgemeine Satz von 17,5% (wurde inzwischen auf 19% erhöht) erhoben wurde.
Für die Einzelhandelsverkäufe der Friseursalons – z.B. Haarpflegeprodukte und Kosmetika u.ä. – fand weiterhin der allgemeine MwSt.-Satz Anwendung.
Jetzt wurde eine Analyse im Auftrag der Koninklijke Algemene Nederlandse Kappersorganisatie (ANKO, Königlicher Allgemeiner Niederländischer Friseurverband) mit finanzieller Unterstützung der Hoofdbedrijfschap Ambachten [ndl. Hauptwirtschaftsverbund für das Gewerbe] durchgeführt.
Wirkung der MwSt- Senkung auf die Friseur-Branche:
Hauptzielsetzung der niederländischen Regierung bezüglich der Senkung des MwSt.-Satzes war die Zunahme der Arbeitsstellen in den Branchen, bzw. den Aktivitäten, für die diese Senkung galt.
• Erwartet wurde, dass die Senkung des MwSt.-Satzes bedeuten würde, dass die Preise auf ein geringeres Niveau sinken würden.
• Erwartet wurde, dass ein geringeres Preisniveau zu einer Zunahme der Nachfrage nach Friseurdienstleistungen führen würde.
• Die höhere Nachfrage nach Friseurdienstleistungen würde anschließend zu einem Anstieg der im Friseurhandwerk Beschäftigtenzahl führen.
Mit der Umsatzsteigerung, die sich aus der Senkung der MwSt. ergab, ging im ersten Jahr lediglich eine beschränkte Steigerung des Stellenangebots (etwas mehr als 1000 neu eingestellte Arbeitnehmer(innen)) einher.
Insbesondere im zweiten (2001, 2100 Arbeitnehmer(innen)) und dritten Jahr (2002, 2100 Arbeitnehmer(innen)), zeigt sich eine günstige Wirkung auf die Entwicklung der Zahl der Arbeitsplätze im Friseurhandwerk. Insgesamt wird der Effekt auf 5400 Personen geschätzt. Das entspricht einem Wachstum um über 15%.
Geschlussfolgert wurde, dass die Zahl der Schwarzarbeiter in dieser Branche seit der Einführung des niedrigen MwSt.- Satzes gesunken ist. Geschlussfolgert wurde außerdem, dass der Großteil der Senkung des MwSt.-Satzes an den Verbraucher weitergegeben wurde.
Die Senkung des MwSt.-Satzes führte zu einem wichtigen Wegfall des Steuervorteils bei Schwarzarbeit. Das wiederum brachte viele der früher schwarz arbeitenden Friseure dazu, sich für ehrlich versteuerte Friseurarbeit zu entscheiden.
Das trifft besonders im Falle der im Friseurhandwerk Selbstständigen zu, die einen Umsatz von bis zu €30.000 erzielen. Dabei handelt es sich um die Sonderregelung für Kleinunternehmen keine MwSt zu zahlen.
Quelle: EIM B.V.
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