
1. Steuerausfälle Nach Aussagen des Bundesministeriums der Finanzen, zitiert in der FAZ vom 03.04.09, betragen die Steuerausfälle bei Beautydienstleistungen („Friseursalons und Kosmetikinstitute")
750 Millionen Euro. Diese Zahl ist irreführend. Dem rechnerischen „Aufwand" bei Friseurdienstleistungen von rund 600 Millionen Euro pro Jahr müssen die fiskalischen Erträge (Steuern und Sozialabgaben) gegenübergestellt werden.
Vorsichtige branchenspezifische Berechnungen ergeben zusätzliche Einnahmen von 345 Millionen
Euro, so dass der Nettoaufwand" nur 255 Millionen Euro beträgt. Für die Sicherung von über 250.000 Arbeitsplätzen im Friseurhandwerk ist das wenig.
2.„Wirkungslos"
Seit ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive und endverbrauchernahe Dienstleistungen europaweit diskutiert wird, behauptet das deutsche Finanzministerium mit nahezu gleichbleibenden Argumenten, dass eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes nicht die erwünschten Wirkungen hat. Deshalb wurde der später mögliche europaweite Praxisversuch nicht mitgemacht.
Alle EU-Länder, die bei dem Versuch mitgemacht haben, wollen dabei bleiben und drängten auf eine endgültige Regelung in diesem Sinne. Das gilt für das Friseurhandwerk im besonderen Maße in den Niederlanden. Dort gab es nach Absenkung des Mehrwertsteuersatzes eine sehr positive Umsatz- und Arbeitsplatz-Entwicklung, obwohl wie später erklärt wird - die Steuersenkung nur teilweise als Preissenkung weitergegeben wurde.
Es geht im deutschen Friseurhandwerk darum, dass der jahrelange Abbau von Arbeitsplätzen für angestellte Friseurinnen und Friseure sich im Zeichen der gegenwärtigen Wirtschaftskrise nicht dramatisch verstärkt. Die Absenkung der Mehrwertsteuer für Friseurdienstleistungen ist dafür die mit Abstand wirkungsvollste Maßnahme.
3.„Reine Subvention einzelner Branchen"
In breiten Kreisen der SPD wird jede Abweichung von Höchststeuersätzen als Subvention angesehen, z. B. jeder Mehrwertsteuersatz unter 19%. Wenn überhaupt, dann werden mit dieser Steuersenkung private Verbraucher und nicht Unternehmen subventioniert. Bei einer Aktuellen Stunde im Bundestag zum Thema am 19. März sprach die SPD-Abgeordnete Westrich von einer reinen Subvention für bestimmte Branchen.
Der Mehrwertsteuersatz von 7% ist aber keine Subvention, denn bei der Einführung der Mehrwertsteuer Anfang 1968 gab es im Wesentlichen zwei Steuersätze: 10% und 5%. Aus der Zeit stammt die inzwischen falsche Bezeichnung „halber Steuersatz" für inzwischen 7% Mehrwertsteuer als zweitem Steuersatz. Auch die EU lässt ausdrücklich drei Steuersätze zu: Der höchste muss mindestens 15%
betragen, der niedrigere mindestens 5 %.
Daneben gibt es noch einen dritten Steuersatz 0, z. B. für die meisten Gesundheitsdienstleistungen. Da spricht niemand von Subventionen.
Im Übrigen sind Subventionen immer das, was andere bekommen. Die Massenmedien sind noch mehrheitlich gegen eine Ausweitung des Mehrwertsteuersatzes von 7% für arbeitsintensive Dienstleistungen als angebliche Subvention dieser Branchen. Das hindert aber den Vorsitzenden des Deutschen Journalistenverbandes - einer Gewerkschaft - nicht, eine Absenkung der Mehrwertsteuer für Tageszeitungen zu fordern, um Arbeitsplätze in den Verlagen zu retten.
4. Begünstigte Branchen geben Steuerersparnis nicht bzw. nicht vollständig an Verbraucher weiter
Da wird inzwischen vom Finanzministerium auf die versuchsweise
Absenkung in anderen Ländern verwiesen.
Am Beispiel Niederlanden ist für das Friseurhandwerk folgendes festzustellen:
• Viele Kleinstbetriebe zahlen (wie auch über 20.000 in Deutschland) vorher und hinterher keine Mehrwertsteuer und konnten deshalb die Preise gar nicht senken.
• Da der Versuch zunächst auf drei Jahre beschränkt war, hatten viele Friseurunternehmen Angst, die Preise nach drei Jahren wieder drastisch erhöhen zu müssen.
• Obwohl die Preise in den Niederlanden von den Friseurunternehmen
in der Summe weniger gesenkt wurden als wegen der Steuersenkung rechnerisch möglich war, stiegen die Friseurumsätze (im Gegensatz zu Deutschland) und legalen Arbeitsplätze mit entsprechenden Steueraufkommen in den folgenden Jahren kräftig. Nicht vorgenommene notwendige Preiserhöhungen wegen anderer gestiegener Kosten haben im Übrigen mindestens den gleichen Nachfrageffekt wie Preissenkungen infolge von Steuersenkungen.
Lohnerhöhungen für das Personal anstatt Preissenkungen für die Verbraucher könnten sowohl für die Branche als auch für die Volkswirtschaft wirkungsvoller sein.
5.Die Steuersenkung nutzt nichts gegen Schwarzarbeit, weil erhebliche Preisunterschiede bleiben
Da wird nur die „klassische" Schwarzarbeit gesehen und nicht die Schattenwirtschaft insgesamt, zu der auch die praktisch steuerfreien Kleinstbetriebe gerechnet werden müssen. Von inzwischen 120.000 Schönheitsdienstleistern (Friseursalons und Kosmetik-Institute lt. Handwerksrolle) tauchen weniger als 70.000 in der Umsatzsteuerstatistik auf. Die anderen über 50.000 arbeiten - weil sie angeblich keine 17.500 € Jahresumsatz (zwei bis drei Kundinnen pro Arbeitstag!) erzielen, umsatzsteuerfrei. Das ist die schlimmste Ungereimtheit im Umsatzsteuerrecht für Schönheitsdienstleistungen.
Bei so niedrigem deklarierten Umsatz fallen naturgemäß auch kaum andere Steuern und Sozialabgaben an. Damit haben diese Kleinstunternehmen, die weder Arbeits- noch Ausbildungsplätze schaffen, einen gewaltigen Wettbewerbsvorsprung, der dazu führt, dass immer mehr „echte" Schwarzarbeiter in die verdeckte Schwarzarbeit in einem Kleinstbetrieb wechseln.
Das feiert die Politik dann auch noch als Erfolg. Nach seriösen Berechnungen sind die Schattenwirtschaftsumsätze (Schwarzarbeit und andere steuerfreie Umsätze) mit über 6 Mrd. Euro (zu normalen Friseurpreisen) bei Friseurdienstleistungen höher als die versteuerten Umsätzen der Branche.
Selbst für klassische Schwarzarbeit gilt die Behauptung nur eingeschränkt, dass die Preisunterschiede zu hoch sein, um durch eine Steuersenkung erheblich eingeebnet zu werden. Discounter in der Friseurbranche sind oft nicht viel teurer als Schwarzarbeiter, wobei offen bleibt, ob nicht manche Discountpreise nur mit Steuer- und Sozialabgabenvermeidung möglich sind.
Fazit:
Wie kaum in einer anderen arbeitsintensiven und endverbrauchernahen Dienstleistungsbranche kann ein Mehr-wertsteuersatz von 7% die über 250.000 Arbeitsplätze, davon 40.000 Ausbildungsplätze, auf Dauer sichern. Branchenspezifisch wirkende alternative Möglichkeiten dazu gibt es nicht. Die noch ausführlicheren Argumente mit konkreten Berechnungen finden Sie hier fortlaufend ergänzt.
Quelle: Marktlücke Nr 5 - 2009
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