Razzia in München

Sechzehn Friseurbetriebe mit über 80 Personen wurden am 13. Dezember 2008 durch Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit München überprüft. Hierbei stellten die Ermittler zahlreiche Verstöße gegen das Handwerksrecht fest. Ein Großteil der Betriebe zahlte wohl auch nicht den Lohn nach dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag.

Vielfältig waren die Verstöße, die von den Prüfern des Hauptzollamts München festgestellt wurden. So konnte fast keiner der geprüften Betriebe einen Meister vorweisen, der die geforderte Arbeitszeit in dem Betrieb leistete. In einem Fall wurde sogar ein Lehrling ohne Meister ausgebildet.

Die Handwerksverstöße werden an das Kreisverwaltungsreferat weitergemeldet. Dieses prüft dann in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer, ob eine Schließung des Betriebes erforderlich ist.

Ein Friseur hat in einem Salon - ebenfalls ohne Meistertitel - einen Stuhl angemietet, um dort sein "eigenes Gewerbe" auszuüben. Neben dem handwerkrechtlichen Verstoß prüfen die Zöllner hierbei auch, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für eine Selbstständigkeit gegeben sind.

Teuer wird es für die zahlreichen Betriebe, die ihr Personal nicht nach dem geltenden Tariflohn bezahlen. Obwohl die Untergrenze der Löhne bei 7,04 Euro, nach einem Jahr bei 7,66 Euro pro Stunde liegt, hat ein Arbeitgeber seinen Leuten nur 5,25 Euro brutto gewährt. Da der Tarifvertrag seit einem Jahr für allgemeinverbindlich erklärt ist, besteht nicht nur für die Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf die Zahlung. Auch die Sozialversicherung ist für den Mindestlohn fällig, egal ob dieser ausbezahlt wurde oder nicht. Neben der Nachforderung der Beiträge wird auch die Einleitung von Strafverfahren wegen Nichtentrichten der Beiträge geprüft.

In zwei geprüften Betrieben waren Beschäftigte gar nicht angemeldet, ein Ausländer arbeitete ohne Arbeitserlaubnis. In diesen Fällen werden Straf- und Bußgeldverfahren gegen die Inhaber eingeleitet.

Aufgrund der hohen Anzahl der Beanstandungen wird der Zoll auch in Zukunft ein verstärktes Augenmerk auf diese Branche legen und diese regelmäßig überprüfen.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

18.05.2012 - 07:47:29

Letzte Aktualisierung: 17.05.2012
ISSN - 2190-9873


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