
Lohnerhöhungen in NRW – ein Stöhnen geht durch die Branche!
Oder:
Die einen bekommen und die anderen verdienen Ihren Lohn.
Der neue Tarifvertrag in NRW sieht eine deutliche Erhöhung der Löhne vor. Laut letzten Meldungen soll er für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dies hat die Folge, dass er für alle Unternehmen im Friseurbereich in NRW Gültigkeit hat. Viele Unternehmer jammern jetzt und beklagen die Situation.
Ich will deshalb die grundsätzliche Situation Lohn im Folgenden näher beleuchten. Dabei steht für mich die Frage „Was muss ein Mitarbeiter leisten?“ im Vordergrund. Es ist also die Frage, ob Ihre Mitarbeiter den Lohn verdienen oder nur bekommen.
Folgendes Beispiel soll helfen:
Ein Salon mit vier Vollkräften, der Chef arbeitet selbst nicht am Stuhl, drei Lehrlinge und monatliche Gemeinkosten von 6.000,- Euro. Die Vollkräfte erhalten monatlich einen Lohn Brutto von 1.300,- Euro, die Lehrlinge kosten im Durchschnitt 400,- Euro Brutto im Monat. Der Wareneinsatz beträgt 12 %.
Ich lade Sie gerne dazu ein, dies für Ihren Salon ebenfalls zu betrachten mit Ihren Zahlen.
Widmen wir uns der Frage, die mir so häufig gestellt wird. Wie viel muss ein neuer Mitarbeiter umsetzen, der monatlich 1.300,- Euro Bruttolohn erhält. Es ist wie üblich, der Mitarbeiter bringt keine Kunden mit. Wie viel benötigt das Unternehmen an Mehrumsatz? Was bedeutet dies für den Mitarbeiter an Mindestleistung? Meine Antwort darauf ist immer, dass der neue Mitarbeiter in den ersten drei Monaten mindestens seine eigenen Kosten erwirtschaften muss! Dies bedeutet für dieses Unternehmen folgende Rechnung:
Bruttolohn: 1.300,- Euro
Anteiliges Weihnachtsgeld (50% vom Brutto) 55,- Euro
Monatlicher Bruttolohn 1.355,- Euro
Lohnnebenkosten (vereinfacht: 30%) 406,-Euro
Gesamte Lohnkosten pro Monat: 1.761,- Euro
Um den Umsatz, den der Mitarbeiter leisten muss, zu erzielen benötigt er Ware. Der Wareneinsatz beträgt in unserem Beispiel 12 %. Da der Umsatz 100 % entspricht, der Wareneinsatz 12 % beträgt, sind die Lohnkosten damit 88 %. Dies ist eine In-Hundert-Rechnung. Wenn 1.761,- Euro monatliche Lohnkosten 88 % sind, dann ist der Wareneinsatz zu rechnen, indem die 1.761,- Euro durch 88 geteilt werden und dann mit 12 multipliziert werden. Der Wareneinsatz beträgt demnach also 240,- Euro. Der Umsatz netto, den der Mitarbeiter tätigen muss, um keine Renditeschmälerung hinnehmen zu müssen beträgt damit 2.001,- Euro.
Jetzt noch die Umsatzsteuer in Höhe von 380,- Euro dazu, dann ist die notwendige Einnahme des Mitarbeiters in den ersten drei Monaten 2.381,- Euro. Bei durchschnittlich 17,5 Arbeitstagen pro Monat muss also der Mitarbeiter 136,- Euro pro Tag umsetzen.
In den Monaten vier bis sechs sind dann die Gemeinkosten zusätzlich zu erwirtschaften. Im vorliegenden Fall sind die Gemeinkosten 6.000,- Euro pro Monat bei vier Vollkräften. Dies bedeutet, dass pro Vollkraft 1.500,- Euro zusätzlich zu erwirtschaften sind. Die Kosten für die Nutzung der Lehrlinge / Zuarbeiter müssen ebenfalls mit erwirtschaftet werden. Dies sind pro Vollkraft 300,- Euro zzgl. Lohnnebenkosten also insgesamt 390,- Euro. Die fixen Kosten, die der Mitarbeiter nun tragen muss sind insgesamt:
Eigene Lohnkosten: 1.761,- Euro
Anteil Gemeinkosten und Zuarbeiter: 1.890,- Euro
Gesamte Fixkosten: 3.651,- Euro
zzgl. Wareneinsatz 498,-Euro
benötigter Nettoumsatz 4.149,- Euro
Bruttoumsatz 4.937,- Euro
Pro Tag beträgt der Umsatz, den der Mitarbeiter erzielen muss, 282,- Euro.
Rechnet man nun noch einen entsprechenden Gewinnanteil von 1.000,- Euro pro Mitarbeiter ein, so erhöhen sich die fixen Ausgaben auf 4.651,- Euro, der Wareneinsatz auf 634,- Euro und damit der Nettoumsatz auf 5.285,- Euro. Der benötigte Bruttoumsatz beträgt damit 6.289,- Euro pro Monat. Der notwendige Umsatz pro Tag beträgt also 359,- Euro.
Fazit für den Mustersalon:
In den ersten drei Monaten muss der Mitarbeiter 136,- Euro erwirtschaften. In den kommenden drei Monaten sind dies 282,- Euro pro Tag. Ab dem 7. Monat soll der Mitarbeiter zum Gewinn des Unternehmens beitragen und muss also 359,- Euro erwirtschaften. Dies ist in unserem Mustersalon der Fall, rechnen Sie dies für Ihren Salon bitte selbst.
Anders ausgedrückt, muss der Mitarbeiter in unserem Mustersalon das 4,8 fache des Bruttolohnes an Bruttoumsatz erzielen, damit er sich für das Unternehmen rechnet. Und dies ändert sich natürlich in Abhängigkeit von den Gemeinkosten, der Anzahl an Zuarbeiter, dem Wareneinsatz und dem Grundlohn für jeden Salon anders. Rechnen Sie diese Situation bitte für sich selbst.
Für mich stellt sich dann die Frage, ob die Mitarbeiter einen Umsatz erzielen, der sich rechnet für das Unternehmen. Ist das der Fall, so wird wohl der Mitarbeiter grundsätzlich Leistungslohn erhalten und damit ist der Tarifvertrag und seine Erhöhung für das Unternehmen nicht relevant. Auf Unternehmen und Mitarbeiter wirkt sich die Veränderung der Grundlöhne nicht aus. Erreicht der Mitarbeiter aber die Leistungsanforderung nicht, dann wird natürlich jede Lohnerhöhung als Qual betrachtet und legt sich zu Lasten des Gewinnes.
Jedem Lohn steht eine geforderte Leistung gegenüber!
Es ist somit meines Erachtens nicht die Frage des Grundlohnes sondern der Einstellung zur Grundleistung! Ein Mitarbeiter verdient eben sein Geld und der andere bekommt das Geld.
Fazit zum Tarifabschluss:
Insofern wünsche ich mir, dass dieser Tarifabschluss Anlass gibt, diese grundsätzlichen Positionen zu überdenken - Grundlohn und dafür nötige Grundleistung.
Der Tarifabschluss betrifft diejenigen Unternehmer und Mitarbeiter, die Leistung nicht abfordern (Unternehmer) bzw. erbringen (Mitarbeiter). Es werden also nur diejenigen jammern und stöhnen, die sich dem Leistungsprinzip nicht unterwerfen wollen. Und diese sollen doch dann bitte auch vom Markt verschwinden zugunsten jener, die Leisten wollen!
Ich wünsche Ihnen viele Mitarbeiter, die Leistungslohn verdienen!
Ihr Stefan Dax
Quelle: SPC Report der Unternehmensberatung Schäfer & Partner
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