Im Reisegewerbe

Friseurhandwerk im Reisegewerbe

Die Gründungsberatung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit weißt auf die Möglichkeit hin als mobiler Friseur ohne Meisterbrief tätig sein zu können.
Was machen, wenn die Ordnungsbehörde keine Reisegewerbekarte ausstellen will?
Es wird immer wieder berichtet, dass Ordnungsbehörden keine Reisegewerbekarten ausstellen wollen.

Bei dem Friseurhandwerk kann dies daran liegen, dass die Ordnungsbehörde von einer veralteten gesetzlichen Grundlage ausgeht. Bis Ende 2003 war in § 56 Abs. 1 Nr. 5 Gewerbeordnung festgelegt,: "Im Reisegewerbe ist verboten die Ausübung des Friseurhandwerks durch Personen, die die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht erfüllen." Mit der Handwerksnovelle 2004 wurde diese Beschränkung aufgehoben. Diese gesetzliche Grundlage zur Verweigerung einer Reisegewerbekarte ist also entfallen.

Es geht also darum dem Ordnungsamt die aktuelle Fassung des § 56 Abs. 1 Nr. 5 Gewerbeordnung . vorzulegen.

Ebenfalls hilfreich: Bundesgestzesblatt: Große Handwerksnovelle - Bundesgesetzesblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 66. ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2003, Seite 2934 (pdf 180 kb),dort findet sich diese Änderung im Artikel 4 auf Seite 2950)

siehe download (pdf) unten
Downloads zum Thema:

Handwerksnovelle_Neufassung_2003.pdf     

18.05.2012 - 06:54:04

Letzte Aktualisierung: 17.05.2012
ISSN - 2190-9873