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| Leistungslohn als Tarif ! |
Friseur-news: Herr Schneider, Sie gelten als der Spezialist für Leistungslohn im Friseurhandwerk. Deshalb frage ich Sie: Was halten Sie von dem Leistungslohnsystem, das jetzt der LIV Baden-Württemberg mit Verdi im Lohntarifvertrag ab 1. August vereinbart hat? Da sollen die Mitarbeiter das 3,5 fache des Zeitlohns der Tarifgruppe I als Nettoumsatz erarbeiten, um dann für den Mehrumsatz 10% Prämie zu bekommen.
Dieter Schneider: Ich habe mir den Tarifvertrag schicken lassen, nachdem ein MARKTLÜCKE-Leser in Kenntnis meiner Leistungslohn-Dokumentation am Telefon meinte, ein solches Lohnsystem würde ich doch für Blödsinn halten. Als ich mir die Sache angeschaut habe, bin ich zu einer anderen Ansicht gekommen. Wie sagen die Juristen ironisch: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Dann, wenn der Tarifvertrag allgemeinverbindlich wird, hat er Gesetzescharakter.
Auch ein im Tarifvertrag vereinbartes Leistungs- oder Prämienlohnsystem regelt nur die Mindestkonditionen, d.h. jeder an den Tarifvertrag gebundene Unternehmer kann das Brutto-Umsatzsoll als das 4fache des Bruttolohnes niedriger ansetzen und die Mehrumsatzprämie höher als 10%.
Friseur-news: Wieso das Vierfache, im Tarifvertrag steht doch das 3,5fache?
Dieter Schneider: Bei 16% Mehrwertsteuer bedeutet das 3,5fache des Bruttolohnes als Netto-Umsatzsoll rund das Vierfache als Brutto-Umsatzsoll. Wenn die Mehrwertsteuer auf 19% steigt, ist es schon fast das 4,2fache. Das ist wirklich als Leistungssoll eine Obergrenze.
Friseur-news: Sind dann 10% auf dem Mehrumsatz die Untergrenze?
Dieter Schneider: Ja, sowohl rechtlich als auch betriebswirtschaftlich. Keinem Friseurunternehmer, aber auch keinem Mitarbeiter ist zu raten, mit diesen Werten Leistungslohn einzuführen oder darauf umzustellen.
Wenn der Unternehmer bisher Zeitlohn gezahlt hat, dafür das Umsatzsoll berechnet und dann 10% auf den Mehrumsatz zahlt, kommen utopische Zielzahlen dabei heraus und mithin ein Leistungslohnsystem, dass nur auf dem Papier steht. Das demotiviert auf die Dauer. Wird im Unternehmen aber ein anderes Leistungslohnsystem praktiziert, dürfte das für den Mitarbeiter günstiger sein. Deshalb kann dann nicht einfach per Direktionsrecht zu Ungunsten der Mitarbeiter umgestellt werden. Es gilt dann die im Tarifvertrag festgelegte Besitzstandswahrung.
Friseur-news: Wieso sehen Sie dann noch diese Prämienregelung im Lohntarifvertrag positiv?
Dieter Schneider: Wegen eines wichtigen Satzes im Tarifvertrag: „ Als Fixum gilt die Entgeltstufe I.“
Dadurch kann ein Unternehmer bei neuen Arbeitsverträgen auch mit Mitarbeitern höherer Entgeltstufen als Garantielohn den Lohn der Tarifstufe I vereinbaren. In Baden-Württemberg sieht das konkret bei einer 37-Stunden-Woche so aus:
Monatlicher Tariflohn Stufe I:1.257 €, Stufe III: 1.475 €. Wenn der Mitarbeiter der Stufe III sich auf Leistungslohn nach dem Tarifvertrag einlässt, muss er 7.283 € umsetzen, um 1.475 € Bruttolohn zu erreichen. Bei einem vernünftigen Leistungslohn, z. B. das Dreifache vom Bruttolohn als Netto-Umsatzsoll und 35% auf den Mehrumsatz, beträgt sein Netto-Umsatzsoll 3,771 €. Um den Zeitlohn von 1.475 zu erreichen, ist ein Umsatz von 4.394 € netto notwendig. Das ist realistischer. Wenn er viel mehr umsetzt, verdient er auch vielmehr. Das ist gut für beide Seiten, denn die Fixkosten steigen nicht mit, so dass der Gewinn überproportional steigt.
Friseur-news: Das ist aber wahnsinnig kompliziert?
Dieter Schneider: Für jemanden, der sich zum ersten Mal damit beschäftigt sicherlich. Aber wenn ein Verband Leistungslohn in den Tarifvertrag, der eventuell allgemeingültig wird, rein schreibt, muss sich eigentlich jeder Friseurunternehmer mit leistungsfähigen Mitarbeitern damit beschäftigen. Bei leistungsschwachen Mitarbeitern können Sie Leistungslohn ohnehin vergessen.
In der Oktober-Ausgabe der MARKTLÜCKE werde ich noch intensiver darauf eingehen. Durch meine umfangreiche Leistungslohn-Dokumentation, die beim MARKTLÜCKE-VERLAG zu erwerben ist, steht auch das gesammelte Grundwissen über Leistungslohn zur Verfügung.
hier geht es zur Marktlücke
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01.08.2010 - 10:45:31 23 Jahre erfolgreiche Unternehmens- beratung für Friseure |
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