Zwischenstand - Die Comhair Affäre
Ein Jahr danach….
Spricht man von Branchensoftware im Friseurhandwerk kommen automatisch die Geschehnisse um die Comhair Software im Februar 2005 ins Gespräch. Die Vorgehensweise der Steuerfahndungsbehörden stößt auch noch ein Jahr danach auf Kritik und Unverständnis, hatte es doch auch viele Unschuldige mit erwischt. Wobei: so ganz erfolglos waren die Fahnder nicht, wie man hört soll in den Verhandlungen um fällige Nachzahlungen sogar um die siebte Zahl vor dem Komma gestritten worden sein.
Nun die Staatskassen sind leer, die Bundesfinanzbehörden haben verstärkt den Kampf gegen Schwarzarbeit und Umsatzsteuerverkürzungen aufgenommen. Zumindest in der Comhair Affäre sind – von begründeten Ausnahmen abgesehen – die Aktionen der Steuerfahndung erst einmal vorbei. Dafür werden in der Friseurbranche verstärkt Betriebsprüfungen durchgeführt, man hat gemerkt das dieses recht einträglich für die Staatskasse sein kann.
In der Branche herrscht Unsicherheit. Computer ja oder nein. Vielleicht doch lieber der Notizblock oder die altbewährte Registrierkasse?
Die Comhair Affäre und die Aktionen der Steuerfahnder haben das Gesicht der Friseurbranche verändert. Wenn Sie Neues zu diesem Thema erfahren möchten finden Sie in www.friseur-news.de unter der Rubrik „Friseurcomputer“ immer die aktuellsten Meldungen hierzu. Viele Verbände, Personen und Institutionen befassen sich ebenfalls bis Heute mit diesen Geschehnissen. Rene Krombholz befragte einige hiervon zu Ihrer Meinung,, ein Jahr danach….
1 Jahr danach....
Dieter Schneider
Marktlücke:
Bei mir haben sich etwa 80 Betroffene gemeldet. Einige hatten Erfolg mit dem Widerspruch gegen den Durchsuchungsbeschluss. Bei einigen wurde das Verfahren eingestellt. Die meisten Verfahren sind wohl noch in der Schwebe. Da läuft es meistens auf einen „Kuhhandel“ hinaus: Gib vergleichsweise etwas zu (das können mehrere 10.000 € sein), dann kommst Du wesentlich billiger weg als bei einem Strafverfahren und einer viel höheren Festsetzung. Das grenzt manchmal an Erpressung. Von solchem Kuhhandel erfahre ich nur - selbstverständlich vertraulich - auf Nachfrage etwas.
Das Hauptproblem ist, dass wegen des fehlerhaften Comcash-Programms jede Buchhaltung eines Comcash-Anwenders wegen Verstößen gegen die GoBS verworfen und dann der Umsatz geschätzt werden kann. Bei der Schätzung gehen dann die Finanzbeamten von den Lücken in der bon.dat und falls (oft rudimentär) vorhanden von den angeblichen Stornierungen in der storno.dat aus. Beide Dateien sind aber ein Sammelsurium von echten und unechten Stornierungen, die hinterher nicht mehr zweifelsfrei zu klären sind. Ich halte das für von der Fa. Comhair mehr beabsichtigt als grob fahrlässig.
Die ComHair-Kunden, die bisher von der Steuerfahndung verschont wurden, sollten sich in den nächsten Jahren auf eine Steuerprüfung einstellen, bei der genauso vorgegangen wird wie jetzt nach den Fahndungen, wenn nichts anderes gefunden wurde:
1. Suche nach Daten in der Storno.dat. Wenn nicht bzw. nicht mehr vorhanden, Verwerfung der Buchhaltung und Umsatzzuschätzung, teilweise von Lücken in der bon.dat ausgehend.
2. Wenn Storno.dat in Ausnahmefällen vorhanden, Erklärungsnot, über die Art der echten und unechten Stornierungen und dann weiter wie 1.Dafür brauchen die Finanzämter nicht zu fahnden. Das dürfen die bei einer ganz normalen Steuerprüfung oder einer unangemeldeten Umsatzsteuernachschau, für die noch nicht einmal ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss notwendig ist.
3. Die ComHair-Kunden, die sich entschlossen haben, die neue Version 3.2b nicht einzusetzen, aber noch ältere Versionen verwenden, müssen zumindest die Storno.dat aktivieren und dürfen sie nicht mehr löschen, auch wenn sie immer auch ausgedruckt wurde. Sie sollten sich dann von ComHair schriftlich bestätigen lassen, dass dann das Comcash-Kassenprogramm den GoBS entspricht. Sie sollten Sie sich aber die ausgedruckte Storno.dat unbedingt genau anschauen, und zeitnah handschriftlich vermerken, was das für Stornierungen sind. Dann haben sie eine kleine Chancen, nachträglich die Lücken in der bon.dat bei fehlender Storno.dat in früheren Jahren zu erklären.
Die ganze Fahndungsaktion hätte vermieden werden können, wenn ComHair sofort nach der Steuerfahndung im eigenen Hause Widerspruch gegen die Beschlagnahme der Unterlagen eingelegt und dann vor allem erklärt hätte, dass die ominöse SUM_Modul-Kartei keine Kartei der SUM-Modul-Bezieher gewesen ist. In einem anderen aktuellen Steuer-Fall hat die Versicherungsgesellschaft Hannover Leben zunächst erfolgreich Widerspruch gegen die Beschlagnahme von einer großen Zahl Kunden-Daten eingelegt, die ein steuerrechtlich umstrittenes Lebensversicherungs-Konzept bei dieser Firma eingekauft hatten. Da Hannover Leben die Kunden über die Beschlagnahme ihrer Daten informiert hat, konnten die sich auf Besuch oder Nachfrage vom Finanzamt einstellen.
Friseurunternehmen bereitet es im Steuerstrafverfahren zusätzliche Probleme, dass die Firma ComHair wahrheitswidrig behauptet, ihr Programm sei nicht fehlerhaft gewesen, sondern lediglich von den Anwendern missbraucht worden. Dabei ist das neue Programm 3.2b nach entsprechender Aufklärung durch das für ComHair zuständige Finanzamt über die Erfordernisse der GoBS nichts anderes als die Beseitigung des gröbsten Fehlers in den vorausgehenden Programmen.
Ingo Scheide
Bund Deutscher Haarformer:
Ein Jahr danach: die Friseurbranche ist nicht nur ins Visier der Steuerfahnder geraten , sie ist auch dort geblieben. Die Prüfer gehen mit einer bisher nicht gekannte Intensität und völlig neuen Methodik vor. Es werden systematisch Kundenkarteien, Anmeldebücher und Statistiken zur Bewertung der Plausibilität der Buchführung herangezogen. Ist der Friseur nicht in der Lage, lückenlos Umsätze und Bedienungsfälle nachzuweisen, kann die Buchführung verworfen und der Umsatz geschätzt werden, wobei meist horrende finanzielle Forderungen auf den Unternehmer zukommen.
Für den steuerehrlichen Friseur ist eine gute (!) Branchensoftware ein Segen, mit ihrer Hilfe kann er seine Steuerehrlichkeit lückenlos nachweisen.
Alle anderen stehen vor der Wahl zwischen Pest und Colera: Benutzt der Unternehmer eine Software, die alles aufzeichnet und löscht diese Aufzeichnungen, kann die Buchhaltung verworfen werden, ohne Software und detaillierte Aufzeichnungen kann die Buchhaltung auch.
Joachim M. Weckel
Justitiar Zentralverband des Friseurhandwerks:
Natürlich fand der Zentralverband die Vorgehensweise der Fahndungsbehörden nicht nur fragwürdig, sondern auch völlig unvertretbar, eine ganze Nutzergruppe einer Kassensoftware unter „Generalverdacht“ zu stellen. Dem sind eine Reihe von Gerichten gefolgt, die einige Durchsuchungsbeschlüsse im Nachhinein aufgehoben haben. Unser Verband bzw. die Landesverbände haben gegenüber den Landesfinanzministerien und verschiedene Finanzverwaltungen interveniert. Diese Bemühungen wurden jedoch zum Teil durch diverse Fahndungserfolge konterkariert. Schließlich war auch die Comhair Software zum damaligen Zeitpunkt durch die möglichen, unprotokollierten Stornomöglichkeiten nicht GOB konform, zum Anderen war das Verkaufsgebaren der Vertreiberfirma ebenfalls in das Visier der Steuerfahndung geraten.
Aktuell fand eine Diskussion der Bundesfinanzverwaltung statt. Ziel: verstärkte Bekämpfung aller Missbrauchs-, und Verkürzungsmodelle in Sachen Besteuerung und Umsatzsteuer. Die Finanzverwaltungen haben durch EDV-Aufrüstung und die Prüfsoftware IDEA mittlerweile ungeahnte Möglichkeiten Unregelmäßigkeiten aufzuspüren und nutzen diese auch. Während früher Kleinbetriebe davon ausgehen konnten, von Steuerprüfungen verschont zu bleiben, scheint diese Schonfrist absolut vorbei. Man kann heute eigentlich jedem Unternehmer nur noch zu korrekter Buchhaltung und Beachtung der steuerlichen Grundsätze raten.
Thorsten Keller
Geschäftsführer Comhair:
Wir haben ein sehr hartes Jahr hinter uns, auch weil wir uns viel mit Richtigstellungen und Aufklärungsarbeit beschäftigen mussten, die Gerüchteküche in der Branche trug maßgeblich dazu bei. Trotzdem war COMHAIR sehr aktiv und hat die Software nicht nur den aktuellen Erfordernissen angepasst, sondern darüber hinaus deutlich erweitert, um allen Eventualitäten der Finanzbehörden vorzubeugen.
Dieses ist notwendig, denn unverkennbar ist ein immer härteres Vorgehen der Steuerfahnder-, und Prüfer in allen Branchen.
Mittlerweile werden auch Buchführungen mit normalen Registrierkassen verworfen, weil die Begründungen für (die protokollierten) Stornierungen fehlen. In dem von uns kostenlos angebotenen Update wird dieses automatisch abgefragt, um mit keinen falschen Unterstellungen konfrontiert zu werden.
Ein Jahr danach gibt es das erste Gerichtsurteil welches unserer Software bescheinigt auch in der Vorversion GOB konform gewesen zu sein. (Landgericht Braunschweig, AZ 5 S 36/06 (002) )
Wir haben uns der Probleme unserer Kunden angenommen und bieten auch weiterhin Hilfestellung bei Problemen mit den Steuerbehörden an. Unsere konsequente Arbeit zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, denn wir konnten auch in diesem Jahr unsere führende Marktposition weiter ausbauen.
Anmerkung:
Gegen dieses Urteil wurde vor dem Landgericht Braunschweig Berufung eingelegt, die Entscheidung steht noch aus - Friseur-News wird Sie unterrichten.
Quelle: Rene Krombholz für TopHair Business April 2006 - Weiterverwertung auch Auszugsweise nur mit Genehmigung des Autors
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