Schutz für Selbstständige

Voraussetzung:
Die selbstständige Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche ausgeübt werden; in den 24 Monaten vor der Existenzgründung muss der Versicherte ein Jahr lang Beiträge an die gesetzliche Arbeitslosenversicherung gezahlt oder Arbeitslosengeld I bzw. die frühere Arbeitslosenhilfe bezogen haben.

Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist unabhängig vom Einkommen und liegt bei monatlich 39,81 bzw. 33,56 Euro (Ost).

Nur wer 12 Monate oder länger Beiträge gezahlt hat, erhält bei Jobverlust Unterstützung - maximal 18 Monate lang.
Der Höchstsatz liegt monat¬lich bei rund 1364 Euro und hängt nicht vom letzten Gehalt, sondern von Ausbildung und Familienstand ab.

Wichtig für alle, die sich jetzt selbstständig machen: Den Antrag auf Versicherung müssen Sie innerhalb eines Monats nach Beginn der Selbstständigkeit stellen. Besteht Ihre Firma schon länger, können Sie das noch bis Ende dieses Jahres tun. Mehr Infos unter www.arbeitsagentur.de
01.08.2010 - 10:46:53

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