Es ein Sommer kurz vor der Jahrtausendwende und ich war mit der beruflichen Situation junger Menschen im Friseurhandwerk befasst. Klagen und negative Berichte oder Äußerungen die kein Ende finden wollten machten mich hellhörig. So fing ich an Notizen zu machen:
Meike war im zweiten Lehrjahr und wollte einen Aufbaulehrgang einer privaten Fachschule besuchen, weil sie sich im Salon unterfordert fühlte und nur zum Haare waschen und putzen eingesetzt wurde. Der Lehrherr weigerte sich ihr für diese Zeit Urlaub zu geben oder diese Bildungsmaßnahme mitzutragen. Meike musste ihren Lehrvertrag kündigen, besuchte dann 14 Tage (ohne Lohn und Krankenversicherung!) den Lehrgang welchen sie selber bezahlte. Mit bestandenen Diplom durfte sie dann erneut im Salon anfangen.
(Manteltarifvertrag für das Friseurhandwerk, hier ist festgelegt das Arbeitnehmer/innen bei Fortbildungsmaßnahmen ein Zeitraum von bis zu 6 Wochen ( innerhalb von 2 Jahren ) ohne Lohnfortzahlung zu gewähren ist. Der Lohnausfall wird erstattet wenn Mitarbeiter Prüfungen zu Fortbildungen ablegen die im beruflichen oder betrieblichen Interesse liegen)
Danny 17 Jahre ( drittes Lehrjahr ) berichtete: „Es war schon nach 19 Uhr und ich müde da ich schon seit 10 Uhr ohne Pause durchgearbeitet hatte. Die Polizei rief an und bat mich nach Hause zu kommen da in mein Appartement eingebrochen wurde. Gehen durfte ich nicht, da sich noch ein Übungsabend anschloss der bis gegen 22 Uhr 30 dauerte. Die Sachen seien jetzt ohnehin weg, meinte mein Chef.“
(Jugendarbeitsschutzgesetz Dritter Abschnitt: „Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich / 40 Std wöchentlich beschäftigt werden. Zwischen zwei Ausbildungstagen muss eine ununterbrochene Pause von 12 Stunden liegen“)
Viele Auszubildende gerade größerer Salons beschweren sich darüber das vieles der Ausbildung in die Stunden nach Feierabend verlegt wird. Tagsüber werden sie für Hilfsarbeiten benötigt, Abends finden Trainingsabende statt in welchen Lehrinhalte vermittelt werden. Ein Ausgleich, egal ob finanzieller oder zeitlicher Art findet nicht statt. Diese Trainings fallen in die Freizeit, deshalb gilt die Teilnahme als freiwillig. Trotzdem befürchten viele junge Menschen Repressalien wenn sie daran nicht teilnehmen.
(ÖTV: „Bietet der Betrieb im Anschluss an die regelmäßige Arbeitszeit Fortbildungsmaßnahmen oder Trainings an, so beteiligen sich die Beschäftigten freiwillig in ihrer Freizeit und ohne Vergütungsanspruch daran. Sie können es aber auch sein lassen“)
Einige Berichte von Arbeitgebern die Lehrmädchen wohl anziehender finden als die eigene Ehefrau oder Partnerin möchte ich nicht vertiefen, aber auch nicht totschweigen. Es gibt so etwas immer noch. Dabei sollten sich die Betreffenden vielleicht einmal Gedanken über den Straftatbestand hierbei machen !
Nun, man hört immer das, was man hören will - dachte ich und wollte anders recherchieren. Die Klagen die ich vernahm stammten alle aus meinem Wohnort, dies machte mich stutzig. Vielleicht sammelte sich nur zufällig eine Schar unzufriedener Azubis um mich herum. So erarbeitete ich einige Fragen und sandte diese mit der Bitte um Mithilfe an die Berufsschule für Friseure nach Nürnberg. Diese hatte in der Vergangenheit schon des öfteren mit Fachzeitungen korrespondiert, hier erhoffte ich Hilfe und Aufschluss.
Die Fragen verteilte Studiendirektor W.Streidl in 5 Friseurklassen an die Berufsschüler/innen. Die Antworten waren aufschlussreich, das was Schüler/innen zusätzlich auf die Blätter kritzelten noch mehr.
„Leider gibt es zu viele Ausbildungsbetriebe die einfach nur eine billige Putzkraft suchen“
„Ich war länger krank, mit gelben Schein. Trotzdem hat mit meine Chefin für die Zeit Urlaub abgezogen“
Solche und ähnliche Zitate finden sich auf etlichen der mir zurückgesandten Fragebögen. Auch: „Mein Chef ist ein Schmierfink“ Was auch immer damit gemeint sein mag
Über schlechte Bezahlung klagen verständlicherweise Alle.
60 % der Befragten geben an; das Trinkgeld nicht sparen zu können, mit anderen Worten : es ist für sie wirtschaftlich notwendig.
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